Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass ambulante ärztliche Behandlung im Ausland nicht mehr von einer vorherigen Genehmigung der Krankenkasse abhängig gemacht werden darf.

"Wir fordern den Gesetzgeber auf, deshalb die Gesundheitssysteme in Europa kompatibel zu machen und dieses Urteil in seinem aktuellen Entwurf zur Strukturreform einzuarbeiten", forderte am 14. Mai Dr. Jürgen Fedderwitz, amtierender Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Budgetierung und Sachleistung passen nicht mehr in das heutige System. Während die Zahnärzteschaft in Deutschland einem Wust von bürokratischen Regelungen gegenüber steht, wie z.B. Budgetierung mit Regressforderungen, arbeitsaufwendigen Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen etc., gilt das für einen im Ausland tätigen Zahnarzt alles nicht.

Nach dem Urteil kann der Patient mit seinem Zahnarzt im Ausland das bestmögliche an Therapie vereinbaren, die Rechnung muss im Inland bis auf gewisse Abzüge erstattet werden. "Wir fragen uns, warum einerseits die Kassen das Urteil begrüßen, andererseits starrsinnig am überkommenen Sachleistungssystem festhalten. Wir fordern, das Kostenerstattungssystem auch hier in Deutschland einzuführen. Nur so wird die Chancengleichheit gewahrt", so Dr. Fedderwitz.

Unklar bleibt auch, aus welchen "Töpfen" derartige Auslandsleistungen bezahlt werden. "Keinesfalls werden wir es widerstandslos hinnehmen, wenn diese Leistungen aus unserem Budget bezahlt werden", stellte Dr. Fedderwitz fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstr. 71-73, 50931 Köln Telefon: 0221/40010, Telefax: 0221/404035

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