Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) - Geschäftsstelle Berlin
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Katholische Krankenhäuser fordern Klarstellungen

(Berlin) - Bund und Länder verhandeln derzeit über letzte Details zur Krankenhausreform. Am Freitag soll das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) den Bundesrat passieren. Die katholischen Krankenhäuser fordern Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu einer klaren Zusage auf, Regelungen im KHAG zu Pflegepersonaluntergrenzen und Pflegebudget zeitnah zu korrigieren. Ansonsten drohe einigen Kliniken ein schnelles Aus, so der Verband.

KHAG: Zeitnah Korrekturen vornehmen

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Leider wurde das KHAG im Bundestag auf den letzten Metern noch realitätsfremder gemacht. Weder die Verknüpfung der Pflegepersonaluntergrenzen mit den Leistungsgruppen noch die Regelung zum Pflegebudget sind in der Praxis umsetzbar. Ministerin Warken muss daher in einer Protokollerklärung zur KHAG-Beratung am Freitag im Bundesrat klarstellen, dass sie hier zeitnah Korrekturen vornehmen wird.“

Laut KHAG sollen einer Klinik nur dann Leistungsgruppen zugewiesen werden, wenn sie die Pflegepersonaluntergrenzen lückenlos erfüllen. Ihre Nichteinhaltung wird ohnehin schon sanktioniert. Nun droht zusätzlich, dass die Pflegepersonaluntergrenzen faktisch zum Ausschlusskriterium für Leistungsgruppen werden.

„Aufgrund dieser Regelung könnten aktuell rund 50 Prozent der Kliniken ihre Leistungsgruppen verlieren oder gar nicht erst zugewiesen bekommen, wie eine aktuelle Berechnung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt. Dies trifft besonders kleine und mittlere Kliniken, die für die Versorgung in der Fläche wichtig sind, aber auch Uniklinika und Maximalversorger. Das ist nicht sachgerecht und gefährdet die Versorgung“, so Rümmelin.

Einschränkung untergräbt Vorbehaltsaufgaben

Zudem sollen beim Pflegebudget sogenannte hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Tätigkeiten ausgenommen werden.

„Dieser nicht definierte Tätigkeitsbezug führt zu Auslegungs- und Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen Krankenkassen und Kliniken und schafft neue Bürokratie durch aberwitzige Nachweisdokumentation im Klein-Klein. Zudem verkennt es die Realität professioneller Pflege. Pflege findet nicht nur am Bett statt. Zur professionellen Pflege gehören auch die pflegefachlichen Vorbehaltsaufgaben. Hierzu zählt beispielsweise die pflegerische Anamnese und die darauf aufbauende Pflegeplanung. Genau für diese fachliche Aufwertung und Weiterentwicklung der Pflege wurde das Pflegebudget eingeführt. Wer solche Tätigkeiten pauschal aus dem Pflegebudget herausdefiniert, unterläuft die gesetzlich verankerten Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus. Wir brauchen hier Klarheit und Verlässlichkeit. Die Bundesregierung muss daher klarstellen, dass die neuen Regelungen zum Pflegebudget überarbeitet werden, und frühestens ab 2027 gelten.“

Pflegebudget stärkt Patientensicherheit

Rümmelin abschließend: „Zugleich ist notwendig, das Pflegebudget neu aufzustellen. Das Instrument ist richtig und wichtig, weil es Pflege vor ökonomischem Druck schützt und die Patientensicherheit stärkt. Fehlentwicklungen lassen sich am besten beheben, indem das Pflegebudget künftig am tatsächlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtet wird. Der Leitgedanke muss sein: Was tatsächlich benötigt wird, wird auch refinanziert. Dafür müssen die bestehenden Pflegepersonalbemessungsinstrumente konsequent weiterentwickelt werden. Hierbei ist auch ein ausgewogener Qualifikationsmix zu berücksichtigen. Nur so sichern wir Qualität, stärken die Pflegeberufe nachhaltig und eröffnen auch akademisierten Pflegekräften echte Perspektiven.“

Positionspapier Pflegebudget

Der Katholische Krankenhausverband hat seine Vorschläge zur Weiterentwicklung des Pflegebudgets in einem Positionspapier zusammengefasst, das unter diesem Link abgerufen werden kann: https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/app/uploads/2026/03/260325_PP_Pflegebudget.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) - Geschäftsstelle Berlin, Herbert Möller, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin, Telefon: 030 2408368 11

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