Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV beantwortet BMGS-Anfrage zu Abrechnungsbetrug / Kassen machen Stimmung statt Hausaufgaben

(Köln) - Abrechnungsunregelmäßigkeiten könnten viel schneller aufgedeckt und in ihrer Anzahl reduziert werden, wenn die Krankenkassen ihre Hausaufgaben erledigten. Das geht aus einem Schreiben von Dr. Rainer Hess an Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hervor. Der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beantwortete damit eine Anfrage des BMGS vom 23. Dezember 2002.

Hess führt in seinem Brief aus, dass viele Krankenversichertenkarten illegal eingesetzt werden. Auch Chipkarten von Toten seien im Umlauf. Für den Arzt sei in der Praxis zumeist nicht erkennbar, ob ein Patient eine ihm rechtmäßig zustehende Karte vorlege. Die Krankenkassen wiederum könnten ein Band mit ihrem Versichertenbestand mit den von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gelieferten Abrechnungsdatenbändern abgleichen und ihre Leistungspflicht leicht überprüfen. Das täten sie aber nur sporadisch, weil sie sich mit der Zahlung von Kopfpauschalen von weiteren Verpflichtungen befreit sähen. Statt dessen beschuldigten sie ausgerechnet die KVen, Abrechnungsmanipulationen zu unterstützen.

Der KBV-Hauptgeschäftsführer bedauert, dass die Krankenkassen wiederholte Angebote der KVen, Abrechnungsunregelmäßigkeiten gemeinsam aufzudecken, bislang ausgeschlagen haben. Dass der Beitrag des Politmagazins Panorama vom 16. Januar auf einem Manipulationsfall aus dem Jahre 2001 beruhte, zeige, dass diese Sendung politisch motiviert gewesen sei. Sie habe ausschließlich dem Ziel gedient, die Institution KV in ein schlechtes Licht zu rücken.

Dem BMGS stellte Hess Verfahrensgrundsätze der KBV und der KVen zur Plausibilitätsprüfung von Abrechnungen zur Verfügung. Diese „basieren auf intensiven Diskussionen mit Vertretern der Staatsanwaltschaften, der Kriminalpolizei und der Ministerialbeamten der Länder unter Einschluss von Mitarbeitern des BMGS sowie Vertretern der Krankenkassen“. Der KBV-Hauptgeschäftsführer betonte, „dass KVen, soweit ihre Prüfmöglichkeiten zulassen, dem Verdacht auf Abrechnungsbetrug nachgehen und auch entsprechende Konsequenzen ergreifen.“ Manipulierte ein Arzt durch Speicherung von Karteninformationen in einem Chipkartenarchiv, so müsse das Problem staatsanwaltschaftlich und nicht per Disziplinarverfahren gelöst werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

NEWS TEILEN: