Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)
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KBV setzt Erweiterung der Kinderrichtlinie durch / Verbesserte Vorsorge und mehr Zeit: Den Nutzen haben die kleinen Patienten

(Berlin) - „Unser Engagement kommt vor allem den Kindern zugute. Für sie wollen wir ein dichteres Vorsorgenetz aufbauen. Außerdem bauen wir Bürokratie ab. Dadurch haben die Ärzte mehr Zeit für ihre kleinen Patienten, immerhin geschätzt 10.000 Stunden jährlich.“ Mit diesen Worten hat der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller, auf die gestern (13. März 2008) vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) auf den Weg gebrachte Beschlussvorlage zur Änderung der sogenannten Kinderrichtlinie reagiert. Diese sieht vor, die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung U 7a bundesweit zum 1. Juli einzuführen. Der GBA soll im Mai die Richtlinie endgültig beschließen.

Die KBV hatte bereits Anfang des Jahres auf eine zügige Aufnahme dieser Vorsorgeuntersuchung in die Richtlinie gedrängt, um einen generell besseren Gesundheitsschutz für Kinder gewährleisten zu können. Die U 7a schließt die bislang vorhandene Lücke in der Gesundheitsbetreuung von Kindern zwischen dem zweiten und vierten Lebensjahr. Bislang wurde diese Untersuchung nur im Rahmen von Einzelverträgen von den Kassen erstattet.

Träte die Richtlinie nach der Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums im Juli in Kraft, wäre das für alle Beteiligten ein voller Erfolg, betonte Müller. Mit Einführung der neuen Regelung würden nämlich gleichzeitig auch die Durchschrift-Formulare für alle Früherkennungsuntersuchungen hinfällig. Durch diesen Bürokratieabbau könnten bei den etwa 3,5 Millionen Kindervorsorgeuntersuchungen jährlich rund 10.000 Arbeitsstunden eingespart werden – Zeit, die für die ärztliche Betreuung der Kinder zusätzlich zur Verfügung steht.

Die Früherkennungsuntersuchungen sind für alle gesetzlich Versicherten kostenfrei. Die erste (U 1) findet direkt nach der Geburt statt, die weiteren folgen in festgelegten Abständen derzeit bis zum sechsten Lebensjahr (U 9). Die KBV fordert über die aktuelle Beschlussvorlage des GBA hinausgehend die Erweiterung der Vorsorge um eine U 10 für acht- und eine U 11 für zehnjährige Kinder.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

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