Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)
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KBV und BÄK zu Plänen des Finanzministeriums: Keine Gewerbesteuerpflicht für Ärzte, sonst droht eine Pleitewelle

(Berlin) - "Ärzte müssen von der Gewerbesteuer ausgenommen bleiben, sonst droht eine Pleitewelle. Diese wäre besonders im Osten spürbar. Der leidet bereits jetzt unter Ärztemangel." Das haben am 11. Oktober der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, und der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Jörg-Dieter Hoppe, in Berlin gefordert. Sie reagierten damit auf Pläne des Bundesfinanzministeriums, alle Freiberufler ab 2004 diese Steuer zahlen zu lassen. Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) fügte hinzu: "Die niedergelassen Ärzte zahlen ohnehin schon die höheren Spitzensteuersätze für Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften statt der für Gewerbetreibende. Deswegen wäre es nicht nur medizinisch fahrlässig, sondern auch noch höchst ungerecht, die Ärzte ein zweites Mal zur Kasse zu bitten."

Richter-Reichhelm weiter: "Ein Drittel der Allgemeinärzte erzielen ein Monatseinkommen von 1600 Euro und müssen dafür 47 bis 65 Stunden arbeiten. Die Doktoren sollen auch noch mit ihrem Privatvermögen dafür haften, wenn sie mehr Arzneimittel verordnen als vorgesehen. Wer soll denn unter den drohenden verschärften Bedingungen noch ein Interesse haben, Menschen in der eigenen Praxis behandeln zu wollen?" Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt habe bereits im März melden müssen, dass 120 Hausarztstellen in ihrer Region unbesetzt seien.

Hoppe befürchtet: "Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir noch genügend junge Menschen ermuntern können, ein jahrelanges Studium auf sich zu nehmen, später im Krankenhaus Hunderte von Überstunden zu schieben und Kredite über fünfstellige Euro-Beträge zur Einrichtung einer Praxis aufzunehmen, wenn sie am Ende auf einen Stundensatz kommen, der unter dem eines Installateurs liegt. Die Politik sollte endlich Schluss machen mit ihrer Drangsalierungspolitik und Anreize setzen, in Deutschland wirtschaftliche und medizinische Verantwortung zu übernehmen." Abschließend empfiehlt er einen Blick in die Bundesärzteordnung. In deren Paragraph 1 heißt es: "Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf."

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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