KBV und BdB ziehen an einem Strang / Belegärzte sollen ab 2007 eigenes Kapitel im EBM bekommen
(Berlin) Die Tätigkeit des Belegarztes muss auf der Grundlage der Freiberuflichkeit weiterhin qualitätsgesichert und im Kontext mit den ambulanten Leistungen des Belegarztes erhalten bleiben. Das hat heute (12. April) in Berlin Ulrich Weigeldt erklärt. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) äußerte sich im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs mit dem Bundesverband der Belegärzte (BdB). Wir treten für eine Weiterentwicklung des Belegarztwesens mit der KBV ein. Gemeinsam müssen wir die ökonomische Situation der Belegärzte sichern, bekräftigte Dr. Klaus Schalkhäuser, Bundesvorsitzender des BdB.
Weigeldt kündigte an, die Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), werde ab dem 1. Januar 2007 ein eigenständiges Belegarztkapitel enthalten. Die darin aufgeführten Leistungen sollten so weit wie möglich pauschaliert werden. Die Leistungsbeschreibungen würden sich abgrenzen von denen ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe. Die KBV strebe eine mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen für Krankenhäuser kompatible Lösung an. Die Vergütung für diese Leistungen soll nicht länger in Punkten, sondern direkt in Euro erfolgen.
Die bisherige Übergangslösung der Abschläge auf belegärztliche Leistungen im EBM wurde vom Bewertungsausschuss bis 31. Dezember 2006 verlängert. Dabei konnten wir dringend notwendige Verbesserungen durchsetzen, sagte der KBV-Vorstand. So werden komplexe Eingriffe mit geringeren Abschlägen belegt. Außerdem fiel die insbesondere für Belegärzte nachteilige Vorschrift, nach der Eingriffe, die länger als 3 Stunden 30 Minuten dauerten, nicht mehr vergütet wurden.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
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