KBV zu den Folgen der Gesundheitsreform: Sehschärfenbestimmung bleibt Kassenleistung
(Berlin) - Die Patienten sind zu Jahresbeginn bereits mit vielen Änderungen konfrontiert worden. Keine Änderungen hat es dagegen bei der Bestimmung der Sehstärke gegeben und zwar auch vor Verordnung einer Brille. Sie bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auch wenn es von den Kassen keinen Zuschuss mehr zu Brillen gibt, erklärte am 5. Januar Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Das gelte auch für andere ärztliche Leistungen, die Grundlage einer Verordnung sind - und zwar auch dann, wenn das verordnete Mittel keine Kassenleistung mehr darstelle (zum Beispiel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel).
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln
Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

