Kein billiger Fusel für die Herstellung von Prosecco!
(Mainz) - Im jüngsten Entwurf zur Änderung des Weingesetzes will die Bundesregierung unter Mithilfe des Landes Rheinland-Pfalz die Qualitätskriterien für die Herstellung von Perlwein (Prosecco) senken. Demnach sollten Hersteller von einfachem Secco, d.h. Perlwein ohne besondere Herkunftskennzeichnung auch so genannten Verarbeitungswein verwenden können. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Norbert Schindler, hat sich entschieden gegen diese Pläne ausgesprochen.
Dies sei auch in einer kurzen Mitteilung im Focus vom 09. Oktober 2006 deutlich geworden, wobei hier nicht zwischen den Qualitätskriterien differenziert wurde und so der Anschein entstand, alle nach geplantem Recht produzierten Secco beinhalteten bald minderwertige, aus mehreren EU-Staaten verschnittene Weine. Dass dem nicht so sei, liege auf der Hand, so BWV-Präsident Norbert Schindler im Einvernehmen mit den Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, Ingo Steitz und Edwin Schrank. Es bestehe jedoch die Gefahr, dass der Verbraucher eben nicht zwischen deutschem Qualitätssecco und Secco aus Weinverschnitt unterscheiden könne. Die gute Qualität unseres Secco aus hervorragenden deutschen Grundweinen müsse beibehalten werden, bekräftigte Schindler.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit derartigem Inhalt veröffentlicht und damit zur Diskussion stellt, so Schindler. Hier würden lediglich die Partikularinteressen ganz weniger Lobbyisten vertreten. Aber diejenigen, die sich über Jahre einen Markt mit Qualitätsprodukten aufgebaut hätten, würden damit hart bestraft, da sie möglicherweise zukünftig ihren hervorragenden Secco nur noch unter Herstellungskosten verkaufen könnten. Der einheimische Qualitätsmarkt für Perlweine dürfe nicht zerstört gemacht werden, so der BWV-Präsident.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Andrea Adams, stellv. Hauptgeschäftsführerin, Presseabteilung
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: (06131) 62050, Telefax: (06131) 620550
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