Pressemitteilung | Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR

Kein Grund zum Feiern: 20 Jahre Gebührenordnung für Zahnärzte unverändert / Zahnärztekammer Schleswig-Holstein fordert zukunfts­weisende Reform

(Kiel) - Am 22. Oktober ist es zwanzig Jahre her: die letzte Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Nach Meinung der Zahn­ärztekammer Schleswig-Holstein wahrlich kein Grund zum Feiern. „Nach 20 Jahren Nullrunden ist es endlich an der Zeit, die wissen­schaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Zahnme­dizin zu berücksichtigen,“ fordert Dr. K. Ulrich Rubehn, Kammer­vorstand für Gebührenrecht. Die Zahnärzte­schaft hat hierfür eine wissenschaftlich fundierte und betriebs­wirtschaftlich begründete Alternative als Verhandlungsgrund­lage mit dem Bundesgesund­heitsministerium auf den Tisch gelegt, die Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ).

Diese enthält die Erfahrungen der deutschen Zahnärzte aus Wissen­schaft und Praxis und hat das Ziel, eine Zahn-, Mund- und Kieferheil­kunde auf der Höhe der Zeit zu ermöglichen. Bei der aktuellen Dis­kussion über die Novellierung der GOZ drohen die Fortschritte von 20 Jahren in der Zahnmedizin für Patientinnen und Patienten unter den Tisch zu fallen. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium will die Gebührenordnung für Zahnärzte unter Kostengesichts­punk­ten statt unter qualitativen Aspekten ändern. Damit würde eine hoch­wertige zahnmedizi­nische Versorgung langfristig verhindert und die große Chance verpasst, den zahnmedizinischen Fortschritt in einer neuen Leistungsbeschreibung angemessen zu berück­sichtigen.

Betroffen davon sind nicht nur Privatversicherte, sondern auch Kassen­patienten, denn: Immer häufiger wählen Patienten Zusatz­behandlungen außerhalb der Kassenleistungen. Die Zahnärzte­kammer als Vertretung aller schleswig-holsteinischen Zahnärzte fordert daher eine grundlegende und zukunftsfähige Reform der GOZ.

„Die Patienten in Deutschland haben einen Anspruch auf eine ebenso moderne wie nachhaltige Zahnmedizin“, erläutert Rubehn weiter „und die Zahnärzte auf eine angepasste Honorierung. Der Vorschlag der Zahn­ärzte dazu liegt mit der HOZ vor und wir hoffen, dass die Bundesregie­rung ihn zur Grundlage der Novellierung macht. Sie steht vor der politi­schen Aufgabe, gemeinsam mit der deutschen Zahnärzteschaft eine Gebührenordnung auf den Weg zu bringen, die eine qualitativ hoch­wertige Zahnmedizin ermöglicht.“

Die Novelle der GOZ sollte die Zahnärzte darin unterstützen, moder­ne wissenschaftliche Erkenntnisse in die zahnmedizinische Alltags­praxis zu übernehmen. „Momentan sehe ich allerdings eher die Gefahr, dass der jahrzehntelange Stillstand durch die neue Verord­nung weiter zementiert wird“, so Rubehn abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein KdöR Pressestelle Westring 498, 24106 Kiel Telefon: (0431) 2609260, Telefax: (0431) 26092615

(el)

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