Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Keine Abstriche beim Antidiskriminierungsgesetz!

(Berlin) - Zur Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Es darf keine Abstriche am Gleichbehandlungsgesetz geben. Deutschland braucht endlich einen wirksamen gesetzlichen Diskriminierungsschutz. Der
Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, das Gleichbehandlungsgesetz nun rasch und ohne Einschränkungen auf den Weg zu bringen.

Es ist empörend, dass Wirtschaftsverbände und leider auch die FDP lautstark den Ausschluss von Lesben, Schwulen und anderen Gruppen aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht fordern. Dabei kommt es beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen im Alltag immer wieder zu Benachteiligungen. Es ist höchste Zeit, dass Wirtschaft und FDP rein ideologische Positionen zur Seite schieben und zu einer sachlichen Diskussionsebene zurückfinden.

Für die deutschen Wirtschaftsverbände ist es ein absolutes Armutszeugnis, nach einem ausgrenzenden Gesetz zu schreien. In anderen Ländern hat man längst erkannt, dass Geschlechtergerechtigkeit und Anerkennung von Verschiedenheit wirtschaftliche Erfolgsrezepte sind. Das gilt sowohl für Motivation und Leistung der Beschäftigten wie für den Erfolg am Markt. Die deutschen Wirtschaftfunktionäre verharren dagegen starr in alten Denkschablonen.

Das Gleichbehandlungsgesetz muss in allen Regelungsbereichen klarstellen:
Niemand darf wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

(bl)

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