Pressemitteilung | Stiftung Deutsche Krebshilfe

Keine Klage gegen das Tabakwerbeverbot / Präsidentin der Deutschen Krebshilfe ruft zum Umdenken auf

(Bonn) - Die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe, Frau Professor Dr. Dagmar Schipanski, hat gestern, am 28. Januar 2003, einen eindringlichen Brief an den Bundeskanzler gesandt und ihn aufgefordert, von der geplanten Klage gegen das EU-weite Tabakwerbeverbot abzusehen. „Tabak gehört zu den stärksten Karzinogenen, die wir kennen, und sein Konsum kostet jährlich mehr als 140.000 Menschen in Deutschland das Leben. Darunter sind tragischer Weise auch sehr viele Passivraucher!“ betonte Schipanski in ihrem Brief. „Tabakwerbung muss daher verboten werden.“

Die Bundesregierung plant, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen das Tabakwerbeverbot der Europäischen Union zu klagen. Eine Sprecherin des Finanzministeriums verkündete letzte Woche, dass die Klage auf Beschluss der deutschen Europa-Staatssekretäre vorbereitet würde und voraussichtlich im Februar eingereicht werden solle. Die Deutsche Krebshilfe ist bestürzt über die ablehnende Haltung der Vertretung Deutschlands in der Frage eines allgemeinen Werbeverbotes für Tabakerzeugnisse in der EU. In den entsprechenden Sitzungen im Dezember letzten Jahres hatte Staatssekretär Alexander Müller gegen die Einführung eines entsprechenden grenzüberschreitenden Gesetzes votiert.

Als Vertreterin krebskranker Menschen sieht die Deutsche Krebshilfe ihre Pflicht auch darin, noch nicht betroffene Erwachsene sowie besonders Kinder und Jugendliche vor den gefährlichsten Krebserzeugenden Giften, wie sie in Tabakerzeugnissen vorkommen, zu schützen. Die Präsidentin der Deutschen Krebshilfe ersucht den Bundeskanzler daher dringend, von dem Einreichen der Klage abzusehen und im Sinne der übrigen EU-Länder für das Werbeverbot und damit für die Gesundheit aller Bürger in Deutschland zu stimmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krebshilfe e.V. Thomas-Mann-Str. 40 53111 Bonn Telefon: 0228/729900 Telefax: 0228/7299011

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