Keine Nachzahlung für Erntehelfer / Erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung
(Mainz) - Am vergangenen Freitag konnte in wichtigen Gesprächen mit der Bundesregierung erreicht werden, dass die in den letzten Wochen diskutierte Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen für polnische Erntehelfer bis einschließlich Juni 2005 entfällt. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd hat diese Entscheidung als eine wichtige Maßnahme in die richtige Richtung sehr begrüßt und dankte der rheinland-pfälzischen Landesregierung für ihre Unterstützung in dieser wichtigen Frage.
Die betroffenen Landwirte hätten nun zumindest vorläufig Rechtssicherheit. In den vergangenen Wochen seien nicht nur die rheinland-pfälzischen Betriebe aufgrund der vielfältigen Diskussionen stark verunsichert gewesen, so Schindler. Die Regelung müsse jedoch für das ganze Jahr 2005 und nicht nur bis Juni 2005 gelten, so der Präsident.
Aufgrund der angespannten Erlössituation in den landwirtschaftlichen Betrieben sei es darüber hinaus unbedingt erforderlich, dass es auch für die folgenden Jahre eine vernünftige, praxisgerechte Lösung geben müsse, forderte der BWV-Präsident. Dazu gehöre für Schindler unbedingt die Überlegung, statt unzumutbar hoher Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 47,85 Prozent eine bezahlbare Pauschalierung umzusetzen.
Angesichts des anhaltenden Preiskampfes im Lebensmitteleinzelhandel werde es auch zukünftig in der Praxis kaum möglich sein, zusätzliche Kosten für anfallende Sozialversicherungsbeiträge über den Verkaufspreis der Produkte weiterzugeben. Um eine Existenzgefährdung betroffener landwirtschaftlicher Betriebe zu verhindern, hält Schindler eine generelle Ausnahmeregelung für die deutschen Landwirte für unbedingt erforderlich.
Quelle und Kontaktadresse:
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