Keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
(Bonn/Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt Pläne der Bundesregierung ab, die Internetprovider zu einer dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen zu verpflichten. Der DJV reagiert damit auf einen entsprechenden Vorstoß von Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) vom Wochenende. Sie hatte die geplante Speicherpflicht mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Online-Kriminalität begründet. Dem schloss sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an. „Was die Bundesregierung vorhat, ist nichts anderes als eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in anderem Gewand“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Ich sehe größte Gefahren für den Informantenschutz, den Journalisten ihren Quellen bieten müssen.“ Völlig offen sei das Verfahren, wenn Strafverfolgungsbehörden auf die gespeicherten IP-Daten zugreifen wollten. „Wer kontrolliert das? Wer genehmigt den Zugriff? Wie ist der Umgang mit Kommunikationsdaten recherchierender Journalistinnen und Journalisten?“ Das Bundesjustizministerium müsse den Entwurf umgehend öffentlich machen.
Der DJV-Vorsitzende erinnert in dem Zusammenhang daran, dass die anlasslose Massenspeicherung von Daten bereits am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof gescheitert sei: „Unverständlich, dass die Bundesregierung sehenden Auges auf die nächste juristische Klatsche zusteuert.“
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Deutscher Journalisten-Verband e. V.
Hendrik Zörner
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Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Geschäftsstelle Bonn, Bennauerstr. 60, 53115 Bonn, Telefon: 0228 20172-0
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