Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Keine Umsatzsteuer auf Untervermittlungsprovision / BVI begrüßt Entscheidung des BMF

(Frankfurt am Main) - Die Vermittlung von Investmentfonds bleibt auch künftig generell von der Umsatzsteuer befreit. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) entschieden. Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. begrüßt diese Entscheidung und sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt. Damit ist sichergestellt, dass auch die Vermittlung von Investmentfonds durch so genannte Untervermittler bis auf weiteres nicht mit Umsatz belastet wird. Auf europäischer Ebene wird sich der BVI nun dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuerfreiheit für die gesamte Vermittlungsleistung bei Fondsanteilen für alle Mitgliedstaaten verbindlich und dauerhaft verankert bleibt.

Investmentbranche und Finanzdienstleister hatten sich in den vergangenen Monaten gemeinsam gegen die ab Januar 2006 geplante Umsatzsteuer auf Provisionen der Untervermittler von Fonds ausgesprochen. Die jetzige Entscheidung des BMF steht im Einklang mit der Handhabung anderer europäischer Länder. Vergleichbare Untervermittlungsleistungen sind in bedeutenden EU-Ländern wie Frankreich, Großbritannien, Italien, Belgien und Österreich umsatzsteuerfrei, wie der BVI in einer Untersuchung ermittelt hatte.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Pressestelle Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Telefax: (069) 5971406

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