Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

KfW-Förderung: Erhöhter Sanierungszuschuss ist besser als nichts / Verband Wohneigentum begrüßt Verbesserung / Energetische Sanierung von Wohngebäuden bleibt freiwillig / KfW-Förderung durch Zuschüsse und neues Programm für Heizungsanlagen verbessert

(Bonn) - Das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe haben das Ende 2012 angekündigte Zuschussprogramm zur Förderung der energetischen Sanierung vorgestellt. "Wir begrüßen, dass insbesondere die für Eigenheimbesitzer passende Förderung verbessert wird", sagte Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Er dämpfte aber auch die Erwartungen: "Die gescheiterte steuerliche Förderung hätte eine Entlastung der Bürger von 1,5 Mrd. Euro bringen sollen. Mit der Bereitstellung von nur mehr 300 Millionen jährlich kann die Bundesregierung keine Sanierungseuphorie der Hauseigentümer erwarten."

Ein für den Verband Wohneigentum zentraler Aspekt ist und bleibt, dass es keinen Zwang zur energetischen Sanierung gibt und sich der Eigentümer weiterhin entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten und der Wirtschaftlichkeit für oder gegen eine Investition entscheiden kann. Ebenso wichtig ist die Zusage, dass die Förderung grundsätzlich offen ist für eine vom Hauseigentümer vorgesehene Maßnahme und Technologie.


Was ist wirklich neu?

Neu ist das Programm nicht, vielmehr sollen die 2011 (nach einer Unterbrechung wieder) eingeführten Investitionszuschüsse durch höhere Fördersummen attraktiver werden. Bei durchschnittlichen Investitionen von meist 10.000 bis 25.000 Euro in Einzelmaßnahmen wie Modernisierung der Heizungsanlage, Einbau neuer Fenstern und Türen oder auch Dämmung von Außenwänden oder Dach bietet jetzt ein zehnprozentiger Zuschuss, bis maximal 5.000 Euro, eine gewisse Unterstützung. Bisher förderte das Programm "Energieeffizient Sanieren" solche Einzelmaßnahmen mit 7,5 Prozent und höchstens 3.750 Euro.

Die Förderung für umfassende Sanierungen wird künftig ebenfalls verbessert: eine Modernisierung zum Energieeffizienzhaus 55 mit einem Zuschuss von 25 Prozent, bis maximal 18.750 Euro (zuvor waren es 20 Prozent, maximal 15.000 Euro), und zum Energieeffizienzhaus 70 mit einem Zuschuss von 20 Prozent, bis maximal 15.000 Euro (statt 17,5 Prozent, maximal 13.125 Euro). Auch in der Kreditförderung gibt es Verbesserungen bei den Tilgungszuschüssen: für das Energieeffizienzhaus 55 von 12,5 Prozent auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro, für das Energieeffizienzhaus 70 von 10 Prozent auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro.


Förderung von Heizungsanlagen

Wirklich neu ist ein KfW-Programm für Heizungsanlagen: ab 1. März 2013 wird die Umrüstung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro gefördert. Sie sollen mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombinierbar sein. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.

Wesentlich für den Erfolg der Programme ist neben der angehobenen Fördersumme aber, eine einfache Antragstellung und reibungslose Abwicklung über die KfW. Die Vorschaltung eines unabhängigen Energieberaters, dessen Kosten ebenfalls bezuschusst werden, sollte das Verfahren für den Hauseigentümer insgesamt vereinfachen. Der Berater begutachtet das Gebäude und hilft, sinnvolle Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Am Ende muss eine für den Wohneigentümer finanziell und baulich zu bewältigende Gebäudesanierung stehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. Amal Khalil, Pressesprecherin Oberer Lindweg 2, 53129 Bonn Telefon: (0228) 6046820, Telefax: (0228) 6046825

(cl)

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