KHAG: Reform-Anpassungsgesetz lässt Grundproblem ungelöst
(Berlin) - Der gestern bekannt gewordene Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen vieler Krankenhäuser zurück. Dazu sagt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Zwar räumt der Bund den Ländern nun Spielräume ein, etwa bei der Vergabe von Leistungsgruppen oder der Definition bedarfsnotwendiger Standorte, aber nur für einen befristeten Zeitraum. Daher bedeutet der Entwurf für die Kliniken vor Ort vor allem eines: weiter abwarten, weiter Unsicherheit, insbesondere auf eine sachgerechte Leistungsfinanzierung.“
Verschiebung ist keine Lösung
Trotz wichtiger Anpassungen hält die neue Regierung an der umstrittenen Vorhaltevergütung fest. Anstatt die Systematik grundlegend zu überarbeiten und an die tatsächlichen Kosten anzupassen, begnügt sich der Bund mit einem bloßen Aufschub.
„Das Grundproblem bleibt ungelöst: Die Vorhaltefinanzierung ist in ihrer jetzigen Form ein rein technisches Verteilinstrument ohne erkennbaren Mehrwert. Eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung braucht jedoch mehr als ein hochkomplexes und überdies völlig intransparentes Rechenmodell. Damit bleibt die geplante Vorhaltevergütung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung hinter den realen Anforderungen zurück“, so Rümmelin.
„Wir brauchen eine Vorhaltevergütung, die sich an den tatsächlichen Vorhaltekosten orientiert, die die Krankenhäuser für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung schultern. Das gilt vor allem in Regionen mit geringen Fallzahlen aber hoher Versorgungsverantwortung. Personal, Infrastruktur und die Einsatzfähigkeit rund um die Uhr verursachen hohe Fixkosten. Die Vorhaltevergütung verfehlt dieses Kostenprofil und setzt damit insbesondere kleinere, aber unverzichtbare Standorte weiter unter Druck. Deshalb muss im weiteren Verfahren klargestellt werden, dass die Vorhaltevergütung ausgesetzt und grundlegend überarbeitet wird“, so Rümmelin weiter.
Länder sind nun in der Pflicht
Positiv ist hingegen, dass die Erreichbarkeitsvorgaben als Voraussetzung für Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen gestrichen werden. Gerade in ländlichen Regionen mit sowieso schon geringen Krankenhauskapazitäten hätte die strikte Anwendung der Erreichbarkeitskriterien dazu führen können, dass bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Geburtshilfe oder Allgemeine Innere Medizin, nicht mehr erbracht werden dürfen, obwohl es vor Ort keine Alternative für die Bevölkerung gibt. Nun können die Länder selbst entscheiden, welche Kliniken weiterhin eine wichtige Rolle in der Daseinsvorsorge spielen. Die Länder können zukünftig auch Leistungsgruppen zuweisen, wenn Krankenhäuser, ohne die die Sicherstellung der Versorgung gefährdet wäre, die entsprechenden Qualitätskriterien aktuell nicht erfüllen.
Bernadette Rümmelin abschließend: „Ausnahmen sind wichtig, denn sie verschaffen den Ländern die nötige Flexibilität, insbesondere in Regionen, in denen eine starre Anwendung von Leistungs- und Qualitätsvorgaben zu einer Unterversorgung führen würde. Es liegt in der Verantwortung der Länder sie zu nutzen, um die flächendeckende Versorgung bedarfsorientiert aufrechtzuerhalten.“
Hintergrund
Der Katholische Krankenhausverband Deutschland e. V. vertritt als Fachverband bundesweit 261 Krankenhäuser an 330 Standorten sowie 52 Reha-Einrichtungen mit insgesamt 204.000 Mitarbeitenden. Jährlich werden hier 3 Millionen Patient:innen stationär und 2,5 Millionen Patient:innen ambulant versorgt. Mit Umsätzen von 16 Milliarden Euro pro Jahr sind die katholischen Krankenhäuser zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD), Herbert Möller, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin, Telefon: 030 2408368 11