Pressemitteilung | (BKK) Betriebskrankenkassen Landesverband Hessen KdöR

Kieferorthopäden übervorteilen Patienten mit Empfehlung der Kostenerstattung: Zahnspangen künftig ein teurer „Spaߓ

(Wiesbaden/Frankfurt) - Im Strudel der Unklarheiten und des Ärgers über die Auswirkungen der Gesundheitsreform sind die hessischen Kieferorthopäden offenbar auf ein „Schnäppchen“ erpicht. Sie empfehlen den Versicherten Behandlungen auf dem Wege der Kostenerstattung. Dies ist jedoch weder notwendig noch sinnvoll.

Der Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) in Hessen zumindest warnt: Kostenerstattung geht mit dem Risiko hoher Auslagen und unvollständiger Rückerstattung einher. Das Einverständnis zur Kostenerstattung ist keinesfalls auf die Behandlung beim Kieferorthopäden beschränkt. Eine solche Entscheidung gilt grundsätzlich und für die Dauer von mindestens 12 Monaten. In dieser Zeit rechnen also sämtliche Versorger zu Konditionen einer Privatbehandlung ab. Deren Konditionen liegen allerdings über den Honorarsätzen der Gesetzlichen Krankenkassen und entsprechende Auslagen werden dann nicht in voller Höhe zurückerstattet. Im Falle einer kieferorthopädischen Behandlung, welche sich im Schnitt über 4 Jahre hinzieht, birgt eine gleich lange Inkaufnahme der Kostenerstattung somit unnötige finanzielle Risiken. Die BKK rät ihren Versicherten daher ausdrücklich von Behandlungen auf Rechnung ab.

Hintergrund der Aktion der Kieferorthopäden und ihrer Standesvertretung ist: Der Gesetzgeber hat überhöhte Preise für kieferorthopädische Leistungen beanstandet und Abstriche an der Vergütung für diesen Zweig der Zahnmedizin auferlegt. Im Gegenzug wurde die zahnmedizinische Vorsorge ausgeweitet und die Vergütung zahnerhaltender Maßnahmen angehoben. Die landesweite Kampagne der Kieferorthopäden, Patienten bzw. deren Eltern in die Kostenerstattung zu drängen oder zum Abschluss privater Zusatzvereinbarungen zu bewegen, ist somit ein Versuch, die Umverteilung der Honorare zu Lasten der Kieferorthopäden zu umgehen. Hierdurch werden unnötige Eigenleistungen der Patienten bewusst provoziert. Patient oder Erziehungsberechtigter sind jedoch schlecht beraten, wenn sie sich auf eine aus solchen Gründen empfohlene Kostenerstattung einlassen.

Die Verbände der Krankenkassen in Hessen haben daher die Kassenzahnärztliche Vereinigung zur Klarstellung aufgefordert, Verunsicherungen der Versicherten und Patienten durch die Kieferorthopäden zu unterbinden.

Die 25 hessischen Betriebskrankenkassen versichern rund 1,8 Millionen Frauen, Männer und Kinder aller Altersstufen. Der durchschnittliche Beitragssatz liegt deutlich unterhalb des von der Konsensrunde vorgeschlagenen Grenzwertes in Höhe von 13,6 Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Betriebskrankenkassen-Landesverband Hessen (BKK) Stresemannallee 20, 60596 Frankfurt Telefon: 069/963790, Telefax: 069/96379100

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