Pressemitteilung | Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Kinder- und Jugendärzte empört: Gesundheitsministerin verweigert Kindern und Jugendlichen wichtige Primärvorsorge

(Köln) - Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) reagiert mit Empörung auf die erneute Weigerung des Bundesgesundheitsministeriums, gesetzlich krankenversicherten Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 10 Jahren ein Recht auf bezahlte Vorsorgeuntersuchungen zu gewähren und die primäre Prävention in das derzeit gültige Kinderfrüherkennungsprogramm aufzunehmen.

„Die politischen Entscheidungsträger fordern Pflichtvorsorgen und eine Intensivierung ärztlicher Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Gleichzeitig lassen sie es zu, dass die gesundheitliche Entwicklung gesetzlich krankenversicherter Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren sich selbst überlassen wird.

Zwischen 6 und 10 Jahren können durch die Belastungen der Grundschule und die körperliche Reifung körperliche und auch psychische Krankheiten entstehen, die unerkannt und unbehandelt chronisch werden und neben menschlichem Leid große Kosten für die Solidargemeinschaft verursachen können. Privat versicherte Kinder und Jugendliche haben das Glück, dass ihre Kassen ihnen in dieser Zeit und bis zum vollendeten 14. Lebensjahr jährlich 1 Vorsorgeuntersuchung bezahlen. Ihre gesetzlich versicherten Altersgenossen sind darauf angewiesen, dass gesundheitliche Fehlentwicklungen per Zufall entdeckt werden oder sich bereits frühzeitig so sehr verschlimmern, dass sie behandlungsbedürftig werden. Dies ist eine skandalöse Ungleichbehandlung“, so der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. med. Wolfram Hartmann, heute in Köln.

„Der BVKJ fordert, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung und Verhinderung von Störungen der körperlichen und seelischen Entwicklung in der besonders sensiblen Phase zwischen 6 und 10 Jahren haben und alle Vorsorgeuntersuchungen um Inhalte der primären Prävention erweitert werden, um besser als bisher Anzeichen von Vernachlässigung und Misshandlung zu erkennen. Dazu muss die Politik den § 26 im Sozialgesetzbuch 5 ändern. Dieser Absatz des Gesetzes grenzt 6- bis 10jährige von den Vorsorgeuntersuchungen aus und beschränkt uns Kinder- und Jugendärzte in unserem Handeln, indem er festlegt, dass wir unsere Patienten bei den übrigen Vorsorgeuntersuchungen lediglich auf Krankheiten untersuchen dürfen, die die Gesundheit „in nicht geringfügigem Maße“ gefährden. Der BVKJ ist in Anlehnung an die UN-Kinderrechtskonvention von 1990 der Meinung, dass ALLE Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Recht darauf haben, dass ALLE Krankheiten und Fehlentwicklungen, die ihre körperliche und psychosoziale Entwicklung gefährden, rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Gleichzeitig haben alle Kinder und Jugendliche das Recht, wirksam vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt zu werden. Dazu können Kinder- und Jugendärzte einen wichtigen Beitrag leisten, da sie die Familien von der Geburt der Kinder bis ins Erwachsenenalter begleiten und unterstützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) Pressestelle Mielenforster Str. 2, 51069 Köln Telefon: (0221) 689090, Telefax: (0221) 683204

(sk)

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