Kinder- und Jugendärzte registrieren negative Auswirkungen der Gesundheitsgesetzgebung auf die gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen
(Köln) - Obwohl Kinder und Jugendliche auf Betreiben des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) im GKV-Modernisierungsgesetz von der Praxisgebühr und weitgehend von Zuzahlungen bei Arzneimitteln befreit sind, registrieren die Kinder- und Jugendärzte einen überdeutlichen Rückgang der Behandlungsfälle in ihren Praxen. Nach Recherchen des BVKJ ist dies nicht auf ein Ausbleiben der Grippewelle im 1. Quartal zurückzuführen. Durch eine Infektionswelle kam es bei den Behandlungsfällen in den letzten 7 Jahren lediglich zu Schwankungen zwischen den einzelnen Quartalen von 2 Prozent bis maximal 5 Prozent im 1. Quartal, betont Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ. Die jetzt zu beobachtenden Fallzahlrückgänge von 6 Prozent bis 12 Prozent korrelieren sehr gut auch mit einem Rückgang der Impfleistungen von bis zu 30 Prozent (bei Masern-Mumps-Röteln). Dies ist eine erschreckende Entwicklung, wie Hartmann feststellt. Er fordert den mitverantwortlichen Gesetzgeber und die Krankenkassen nachdrücklich auf, dieser für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachteiligen Entwicklung durch Aufklärungsaktionen zu begegnen. Weiterhin führen die restriktiven Regelungen bei den nicht-verschreibungspflichtigen (OTC)-Präparaten bei Patienten nach vollendetem 12. Lebensjahr zu einer erheblichen Mangelversorgung chronisch-kranker Jugendlicher, insbesondere von Patienten mit Allergien. Hier muss der Gemeinsame Bundesausschuss umgehend nachbessern, fordert der BVKJ.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: 0221/689090, Telefax: 0221/683204
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