Kindergelderhöhung mit Hilfen für arme Familien verbinden / Erhöhung des Kindergeldes reicht nicht für Inflationsausgleich
(Berlin) - Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert, die anstehende Kindergelderhöhung mit spezifischen Hilfen für arme Familien zu verbinden. So muss der Kinderzuschlag für Familien verbessert werden. Die jüngst getroffenen Änderungen reichen nicht aus.
Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn ihr Einkommen über 900 Euro liegt und durch den Zuschlag Hilfebedürftigkeit vermieden wird.
Familien haben jedoch kein Wahlrecht. Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II kann die Familie den Kinderzuschlag nicht ersatzweise beantragen.
"Wir fordern ein Wahlrecht für diese Familien. Sie sollen sich zwischen ergänzendem Arbeitslosengeld und Kinderzuschlag entscheiden können", bekräftigt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Ärmere Familien, die auf ergänzendes Arbeitslosengeld II verzichten, da damit beispielsweise ein Umzug verbunden sei, sollten zumindest den Kinderzuschlag erhalten.
In der aktuellen Debatte um die Kindergelderhöhung kritisiert der DCV, dass nicht einmal ein Inflationsausgleich erreicht würde. "Die von der Union vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 10 Euro reicht nicht, um die Inflation seit der letzten Kindergelderhöhung 2002 auszugleichen. Hierzu wären 18 Euro notwendig", so Cremer. Auch die von der Union vorgeschlagene Staffelung greife nur teilweise. Erst bei Familien mit vier Kindern wäre der Inflationsausgleich erreicht.
Da bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Kindergeld auf die Regelleistung angerechnet wird, können sie von einer Kindergelderhöhung nicht profitieren. Seit langem fordert der DCV eine eigenständige Berechnung des Kinderregelsatzes, der die spezifischen Bedarfe von Kindern deckt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V.
Claudia Beck, Pressesprecherin
Karlstr. 40, 79104 Freiburg
Telefon: (0761) 2000, Telefax: (0761) 200541
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