Kirchliche Verbände fordern: Mikrofinanzfonds auch in Deutschland zulassen / Hohe Nachfrage nach ethischer Geldanlage / Forderung nach Änderung des Investmentgesetzes
(Bonn) - Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), die evangelischen und katholischen Kirchenbanken und der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) fordern die Zulassung von Mikrofinanzfonds in Deutschland und eine entsprechende Änderung des Investmentgesetzes. In der kommenden Woche stehen in Berlin die abschließenden Beratungen zur Novellierung dieses Gesetzes an.
"Mirkofinanz ist nicht nur einer der effektivsten Wege, Entwicklungshilfe zu leisten, sondern bietet Anlegern die Möglichkeit, eine soziale und eine finanzielle Rendite zu erzielen", begründete der ZdK-Sprecher für Weltkirchliche Solidarität und Entwicklungszusammenarbeit, der Bundestagsabgeordnete Peter Weiß, das Anliegen. Er verwies darauf, dass viele Mikrofinanzbanken in Entwicklungsländern inzwischen profitabel arbeiten, rasant wachsen und auf Refinanzierungen und Eigenkapital aus dem Ausland angewiesen sind. "Seit der Verleihung des Friedensnobelpreises an den Mikrobanker Muhammad Yunus erleben wir in den evangelischen und katholischen Kirchenbanken eine stark steigende Nachfrage nach ethischen Geldanlagen und besonders nach Mikrofinanzprodukten", ergänzte Winfried Hinzen, Vorstand der Pax-Bank e.G., Köln, und Schatzmeister des BKU.
Bislang können jedoch keine Mikrofinanz-Publikumsprodukte angeboten werden. In Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Investmentfonds dürfen derzeit nicht in unverbriefte Darlehensforderungen oder Unternehmensbeteiligungen investieren, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden. Diese beiden Vermögensgegenstände bilden aber die wichtigste Asset-Klasse für Mikrofinanz-Anleger. "Alle Mikrofinanzfonds, auch die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Treuhandmitteln des Entwicklungsministeriums aufgelegten, sind aus diesen und anderen Gründen nach Luxemburg ausgewichen, was ein Armutszeugnis für den Finanzplatz Deutschland ist", erläuterte Peter Weiß.
Der vorliegende Kabinettsentwurf des Investmentgesetztes sieht die Einführung "Sonstiger Sondervermögen" als neue Fondskategorie vor, die auch die Anlage von 30% des Fondsvermögens in unverbriefte Darlehensforderungen ermöglichen soll. Dies ist laut Winfried Hinzen aber nicht ausreichend: "Wo Mikrofinanz drauf steht, soll auch Mikrofinanz drin sein. Notwendig ist die Anhebung dieser Obergrenze auf mindestens 75%." Mit 25% Eigenkapitalbeteiligungen an Mikrofinanzbanken könne man dann einen "echten" Mikrofinanzfonds auflegen, wozu die Kirchenbanken bereits gemeinsame Pläne in der Schulblade hätten, so Hinzen.
Den Anlegerschutz sieht Pax-Bank-Vorstand Hinzen wegen der begrenzten Liquidität der Vermögensgegenstände nicht gefährdet. "Für das Risikomanagement ist eine breite Streuung in viele Länder und in jedem Land in eine Mehrzahl von Institutionen sachgerecht", so der Kirchenbanker. Er weist zusätzlich darauf hin, dass die Mikrofinanzmärkte nur sehr gering mit den übrigen Finanzmärkten korreliert seien und Mikrofinanzbanken sich bei politischen Krisen und ökonomischen Schocks im Gegensatz zu den Geschäftsbanken in Entwicklungsländern als überaus robust gezeigt hätten. "Mikrofinanzbanken sind die Banken der Armen. Selbst bei politischen Unruhen waren sie sicherer als die verbarrikadierten Wohnviertel der Reichen", bringt Peter Weiß seine Erfahrungen auf den Punkt.
Hinzen und Weiß appellierten gemeinsam an die Regierungskoalition in Berlin, das Investmentgesetz so zu ändern, dass Mikrofinanzfonds als Publikumsprodukte für den normalen Privatanleger und Kleinsparer möglich werden. "Mit seinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist Deutschland seit 200 Jahren Vorreiter in Sachen Mikrofinanz, aber auf dem Finanzmarkt sind wir diesbezüglich Entwicklungsland. Das muss sich ändern!"
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Theodor Bolzenius, Pressesprecher
Hochkreuzallee 246, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 382970, Telefax: (0228) 3829744
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