Pressemitteilung | Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN)

Klage gegen Pfand auf Mineralwasserkartons

(Wiesbaden) - Gemeinsam mit den Abfüllern von Mineralwässern wollen die Hersteller von Getränkekartons ein Pfand auf ihre Verpackungen verhindern. "Noch in dieser Woche wird die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht", kündigte der Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN), Dr. Wilhelm Wallmann, in Wiesbaden an. Es sei schon "paradox", so Wallmann, dass man zu diesem Schritt gezwungen sei, obwohl der Bundesumweltminister den Getränkekarton als "ökologisch vorteilhafte" Verpackung anerkenne und mehrfach ausdrücklich erklärt habe, den Getränkekarton von der Pfandpflicht freistellen zu wollen. Allerdings konnte sich Trittin mit seinem Vorschlag zur Novelle der Verpackungsverordnung im Sommer letzten Jahres nicht gegen die Mehrheit im Bundesrat durchsetzen.

Vor Gericht wollen die Kläger vor allem mit dem Gleichheitsgrundsatz argumentieren. Bei der letzten Novelle der Verpackungsverordnung im Jahr 1998 sei bereits eine andere Einwegverpackung - der Milchschlauchbeutel - von der Pfandpflicht ausdrücklich ausgenommen worden. Begründung damals: Eine Ökobilanz des Umweltbundesamtes (UBA) rechtfertige dies, da der Schlauchbeutel als "ökologisch vorteilhaft" eingestuft wurde. Hersteller und Abfüller berufen sich nun darauf, dass Gleiches nicht ungleich behandelt werden könne: Seit August 2000 liege eine weitere Ökobilanz des UBA vor, die auch den Getränkekarton in allen Getränkebereichen als "ökologisch vorteilhaft" bewerte.

"Das kam nicht von ungefähr", macht Wallmann deutlich, "unsere Branche hat in den letzten zehn Jahren viel investiert, um Produktionsprozesse und Recyclingverfahren zu optimieren". Alleine im letzten Jahr seien 131.000 Tonnen Getränkekartons zu unterschiedlichen Papier- und Kartonqualitäten recycelt worden. Das entsprach einer Recyclingquote von über 65 Prozent.

Die Chancen, das Pfand auf Mineralwasserkartons noch vor dem 1. Januar 2003 zu verhindern, stehen nach Ansicht der vom FKN beauftragten Rechtsanwälte Prof. Friauf und Dr. Pflugmacher nicht schlecht: "Zunächst werden wir die Aussetzung des Sofortvollzugs beantragen". Folge das Gericht diesem Antrag, würde die in der Verpackungsverordnung vorgesehene 6-Monatsfrist für Getränkekartons gestoppt. Um dies zu verhindern, müsste die Bundesregierung schon ein "besonderes Vollzugsinteresse" nachweisen. Dies dürfte allerdings schwer zu begründen sein, meinen die Anwälte. Die Bundesregierung habe mehrfach erklärt, nicht an einer Bepfandung ökologisch vorteilhafter Verpackungen interessiert zu sein.

Die Klage wird von mehreren Mineralwasserabfüllern eingereicht, da der der Verband und die Hersteller von Getränkekartons aus rechtlichen Gründen nicht selbst klagen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN) Sonnenberger Str. 43 65191 Wiesbaden Telefon: 0611/187880 Telefax: 0611/1878855

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