Kleintransporter: Keine Ausnahmegenehmigung für Winzer
(Mainz) - Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e. V. hat den rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage vor einigen Wochen um Unterstützung gebeten und eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Kleintransportern durch Winzer gefordert. Staatsminister Bauckhage sagte daraufhin zu, die Frage auf Bundesebene zu diskutieren und die Forderung der rheinland-pfälzischen Winzer entsprechend zu unterstützen.
Das Bayrische Oberlandesgericht hatte im Jahr 2003 entschieden, dass Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen angesichts der Bauart und lastwagentypischen Ausstattung sowie seiner Bestimmung zur Güterbeförderung - unbeachtet der Pkw-Zulassung - als LKW einzuordnen seien. Mit solchen Fahrzeugen darf laut Straßenverkehrsordnung nicht schneller als 80 km/h gefahren werden. Hiervon wären besonders die direktvermarktenden Winzer betroffen.
In einem Schreiben teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau nun mit, dass ein entsprechender Antrag auf Bundesebene eingebracht wurde. Die übrigen Ländervertreter hätten diese Forderung jedoch leider abgelehnt. Eine länderspezifische Regelung nur für Rheinland-Pfalz sei aufgrund der Straßenverkehrsordnung nicht möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550

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