Klimaschutzprogramm: "Viele gute Signale, es fehlen aber zentrale Weichenstellungen”
(Berlin) – Der ZIA begrüßt grundsätzlich das heute im Kabinett vorgelegte Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. “Insbesondere werden mit dem 10 Prozent Bonus für Worst Performing Buildings, der sowohl Selbstnutzern als auch Vermietern zugutekommt, dringend notwendige Einzelmaßnahmen gezielt angestoßen”, so ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. ”Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass wir die Investitionen dorthin lenken müssen, wo jeder eingesetzte Euro die größtmögliche CO₂ Minderung erzielt.”
Die Maßnahmen, die für mehr Klimaschutz notwendig sind, liegen bereit. Was die Unternehmen brauchen, ist Planungssicherheit. “Langfristige Investitionen im Immobilienbereich werden dann getätigt, wenn die politischen Rahmenbedingungen stabil sind,” so Schöberl weiter. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht muss zügig erfolgen. Sie bietet die Chance, wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen – entscheidend ist, Unternehmen Freiräume zu lassen, damit die Umsetzung mit möglichst geringen administrativen und finanziellen Belastungen gelingt.
Der ZIA unterstützt die vom Bundesumweltministerium als zentrale Maßnahme genannte Stärkung der Förderung der Wärmenetze (BEW) und ihre gesetzliche Regelung. Die Förderung ist eine wichtige soziale Flankierung, die Mieter bei den Kosten der Wärmewende unterstützt.
Beim geplanten 30-prozentigen Einkommensbonus ergibt sich jedoch eine soziale Schieflage: Der neue Bonus kommt ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zugute, es fehlt jedoch eine Berücksichtigung der Wohnungswirtschaft. Deren Forderungen nach einer Gleichstellung wurden bislang nicht berücksichtigt.
Schließlich bleibt die Finanzierung der Gebäudewende noch zu unklar. Ein klares Bekenntnis, dass Einnahmen aus der CO₂ Bepreisung zweckgebunden in den Gebäudesektor zurückfließen, steht weiter aus.
Positiv zu sehen sind dagegen laut Schöberl die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen: Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU Mindestmaß sowie die Anhebung der Grenze für sofort abzugsfähige Sanierungskosten nach einem Gebäudekauf auf 30 Prozent setzen wichtige wirtschaftliche Impulse. Noch sinnvoller wäre es, wenn die Kosten für Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unabhängig von einer prozentualen Grenze schon vollständig im Jahr ihrer Entstehung als sofort abziehbarer Aufwand oder zumindest über höhere Abschreibungsmöglichkeiten berücksichtigt werden könnten.
Quelle und Kontaktadresse:
ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. - Büro Berlin, Sandra Kühberger, Leitung Kommunikation, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Telefon: 030 2021585-0
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