Köhler: "Freiberuflichkeit wurde gestärkt" / Urteil - KBV-Chef Dr. Andreas Köhler begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
(Berlin) - Zu der heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit" erklärt KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler:
"Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen ansieht. Die Richter haben vollkommen richtig festgestellt, dass sie keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Das Wichtigste aber ist, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis wesentlich von persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist. Diese Entscheidung stärkt die ärztliche Freiberuflichkeit."
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Roland Stahl, Pressesprecher
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
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