Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Köhler: Sektoren überwinden - aber nicht zu Lasten der niedergelassenen Vertragsärzte! / Versorgungsstrukturgesetz: Der KBV-Vorstand fordert Nachbesserungen an der geplanten spezialärztlichen Versorgung / Die niedergelassenen Ärzte dürften nicht benachteiligt werden

(Berlin) - Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisiert die geplante spezialärztliche Versorgung, wie sie im Referentenentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen ist. Darin will der Gesetzgeber unter anderem die Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten als eigenen Versorgungsbereich definieren, aber auch ambulante Operationen und andere fachärztliche Leistungen. "Die Politik hatte ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Verfahren jenseits des Kollektivvertrags gewollt. Ziel war ursprünglich, gleiche Wettbewerbschancen für Vertragsärzte und Krankenhäuser herzustellen. Dies ist jedoch im jetzigen Stand des Entwurfs nicht der Fall. Wir lehnen den derzeitigen Entwurfsstand deshalb ab." Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin erklärt.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Abrechnung für spezialärztliche Leistungen direkt mit den Kassen erfolgen soll. Dabei soll einseitig die ambulante Vergütung bereinigt werden. "Wir fordern, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht von der Abrechnung ausgeschlossen werden. Außerdem ist die einseitige Bereinigung zu korrigieren. Damit geht der Entwurf zulasten der ambulanten Grundversorgung. Es kann nicht sein, dass die Gesamtvergütung auch für diejenigen Ärzte sinkt, die gar keine spezialärztlichen Leistungen erbringen werden. Die DRG-Erlösbudgets der Krankenhäuser werden dagegen nicht bereinigt. Das sind keine fairen Wettbewerbsbedingungen", kritisierte Köhler.

Eine weitere Wettbewerbsverzerrung entstehe durch fehlende präzise Überweisungsvorbehalte und Kooperationserfordernisse. "Wir schlagen vor, dass Krankenhäuser spezialärztliche Leistungen nur mit Überweisung durch einen Vertragsarzt und nur bei bestehenden Kooperationsverträgen mit Niedergelassenen erbringen dürfen. Das ist notwendig, um Chancengleichheit zu schaffen", stellte Köhler klar. Vorgesehen sei bisher nur, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hier optional Regelungen trifft.

Insgesamt sollen laut dem Gesetzentwurf viele Regelungen erst noch durch den GBA ausgestaltet werden. "Damit ist die Ausgestaltung dieser Versorgungsstruktur abhängig von den Mehrheiten im Gemeinsamen Bundesausschuss", kritisierte Köhler. Zu unkonkret sei auch der zeitliche Ablauf der Einführung. Vieles sei nicht eindeutig definiert.

Wo der Entwurf dagegen konkrete Regelungen nennt, bauen diese unnötig bürokratische Anforderungen auf. "Geplant ist, dass die Ärzte Leistungen der spezialärztlichen Versorgung direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Das wird ein riesiger Aufwand. Die KVen haben bereits bewährte Strukturen, die wir für die ambulante spezialärztliche Versorgung weiter nutzen sollten. Jetzt noch mehr Bürokratie zu schaffen, widerspricht der Grundüberlegung, ein möglichst unbürokratisches Wettbewerbsfeld zu eröffnen", so Köhler.

Die vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen sieht die KBV ebenfalls kritisch. "Was darüber hinaus noch an zusätzlichen Qualifikationsanforderungen festgelegt wird, ist völlig unklar. Ebenso unklar ist, ob die bereits im ambulanten Bereich vorhanden Qualitätssicherungsmaßnahmen für den stationären Bereich gelten", sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende.

Köhler appellierte an den Gesetzgeber, die noch dringend notwendigen Änderungen vorzunehmen: "Diese Chance darf nicht vertan werden. Weder die hausärztliche noch die fachärztliche Versorgung werden auf diese Weise attraktiver gestaltet. Das bedauern wir außerordentlich."

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

(tr)

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