Kommen die Dosen zurück? / Handelsverband BAG sieht die neue Pfandregelung mit Skepsis
(Berlin) - Ab 01.05.2006 gilt nach der neuen Pfandregelung für alle Erfrischungsgetränke (auch ohne Kohlensäure) in ökologisch nicht vorteilhaften Verpackungen, wie Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Plastikflaschen (PET) ein einheitliches Einwegpfand von 25 Cent. Spirituosenmischgetränke, sog. Alkopops, sind bei einem Alkoholanteil von weniger als 15 Prozent ebenso pfandpflichtig. Weiterhin pfandfrei sind Milch- und Weinmischgetränke, Verpackungen mit einem Füllvolumen unter 0,1 Liter oder mehr als 3,0 Litern und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen.
Beata Mühlfeld, Referentin für Umwelt- und Verbraucherschutz beim Handelsverband BAG fügt hinzu: Mit der neuen Regelung werden auch die bisherigen Insellösungen abgeschafft, Verbraucher können dann Dosen und Einwegflaschen in allen Handelsunternehmen zurückgeben, unabhängig von Marke, Kennzeichen der Einwegflaschen und wo sie diese erworben haben. Damit müssen Handelsunternehmen dann auch Leergut von anderen Anbietern zurücknehmen, es sei denn, die Verkaufsfläche ist unter 200 m².
Mühlfeld bewertet die neue Pfandregelung mit Skepsis: Ursprünglich verfolgte man mit der Einwegbepfandung das Ziel, den Mehrweganteil zu erhöhen. Der Verbraucher hat sich jedoch in den letzten Jahren mehrheitlich zugunsten der Einwegverpackung entschieden. Darauf haben die Unternehmen reagiert und Unsummen in die vorgeschriebenen Rücknahmesysteme investiert. Fragwürdig bleibt daher die anzunehmende verstärkte Rückkehr der Dosen bzw. der Aufstockung der Einwegverpackungen.
Der Handelsverband BAG rät Handelsunternehmen, die weiterhin Einwegverpackungen anbieten, eine schnelle Ausrüstung mit Rücknahmeautomaten, wichtigstes Kriterium hierbei ist das Sicherheitsmerkmal gegen Fälschungen, das noch nicht endgültig marktreif ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in Bayern e.V., Handelsverband BAG Bayern e.V.
Pressestelle
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