Kommissionsentwurf schadet dem deutschen ÖPNV und seinen Beschäftigten
(Berlin) - Der am 20. Juli 2005 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Verordnung wird schädliche Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr und seine Beschäftigten haben, warnte Jan Kahmann vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungs¬gewerkschaft (ver.di).
Die Verordnung enthalte keinerlei Absicherung der rund 150.000 ÖPNV-Beschäftigten. Soziale Standards, vorgeschriebene Qualifikationen und ein Bestandsschutz im Falle des Betreiberwechsels seien nicht vorgesehen.
Die Verordnung setze neues Recht, das sich von der bisherigen Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und mehrere deutsche Gerichte unterscheide. Dies werde zu großer Rechtsunsicherheit unter den rund 6.400 ÖPNV-Unternehmen in Deutschland führen, da nicht klar sei, wann die Verordnung zum ÖPNV und wann das allgemeine Vergaberecht gelten solle. Eine Klageflut sei absehbar.
Darüber hinaus fehlten in der Verordnung jegliche verkehrspolitischen Ziele. Damit verabschiedet sich die Kommission von ihrem jahrelangen Leitgedanken, über eine verbesserte Nahverkehrsqualität eine höhere ÖPNV-Nutzung zu erreichen und damit auch umweltpolitische Ziele umzusetzen, machte Kahmann deutlich. Ohne eine solche Qualitätssicherung verkomme die Verordnung zum bloßen Verwaltungsakt, der eine Ausschreibung der ÖPNV-Dienstleistung grundsätzlich vorschreibe.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
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