Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
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Kommunale Arbeitgeber lehnen im Prozess um die Verlängerung der Arbeitszeit Richter ab / Arbeitsrichter ist ver.di-Mitglied / VKA stellt Befangenheitsantrag

(Berlin) - Überraschendes Bekenntnis des zuständigen Richters im Prozess um die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei den Kommunen. Am gestrigen Dienstag (12. Juni 2007), am Vorabend des Gütetermins (!), informierte der zuständige Arbeitsrichter des Berliner Arbeitsgerichts die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über seine ver.di-Mitgliedschaft. Die VKA hat daraufhin beim heutigen (13. Juni 2007) Gütetermin einen Befangenheitsantrag gestellt.

Die kommunalen Arbeitgeber hatten im April Klage gegen die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion eingereicht. In der Sache geht es um die Einhaltung des „Tarifvertrags Meistbegünstigung“, mit dem sich die Gewerkschaften dazu verpflichtet haben, die mit den Ländern vereinbarte längere Arbeitszeit auch den Kommunen anzubieten. Dies verweigern indes ver.di und dbb tarifunion. Damit gilt in allen alten Bundesländern eine längere Arbeitszeit als auf kommunaler Ebene. Mit einer in der Tarifgeschichte einzigartigen Berechnungsformel der Wochenarbeitszeit für die Länder versuchen die Gewerkschaften, die verabredete Übertragung der Arbeitszeit auf die Kommunen zu umgehen.

Die anhängige Klage gegen die Gewerkschaften hat eine sehr große tarifpolitische und wirtschaftliche Bedeutung. In keinem vergleichbaren Fall hatte bislang ein Berufsrichter, der gleichzeitig Gewerkschaftsmitglied ist, über eine Klage zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft zu entscheiden.

„Die Arbeitszeitverlängerung ist für uns von größter Wichtigkeit“, erläutert VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Die Gewerkschaften dürfen mit ihrem Taktieren keinen Erfolg haben. Für uns ist es unvorstellbar, dass ein berufsmäßiger Arbeitsrichter, der Mitglied der beklagten Gewerkschaft ver.di ist, über die Klage entscheidet. Mit unserem Antrag wollen wir deutlich machen, dass nicht einmal der Anschein der Parteilichkeit auf den zuständigen Richter fallen darf. Wir hoffen auf eine möglichst schnelle Entscheidung der Kammer.“

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Pressestelle Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: (069) 21329600, Telefax: (069) 2139629600

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