Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Kommunale Entsorgungsbetriebe fordern weiter den Mindestlohn / Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft droht politisch zum Opfer zu werden / Arbeitgeber und Gewerkschaften halten am Mindestlohn fest

(Frankfurt am Main) - Die Tarifpartner sind sich einig: Mit einem Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro sollen in der Entsorgungsbranche die untersten tarifliche Standards festgelegt werden. Darauf hatten sich kommunale und private Arbeitgeber mit den Gewerkschaften bereits im Januar 2009 verständigt. Nun droht der Mindestlohn am Regierungswechsel zu scheitern.

"Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, sich dem Mindestlohn in der Abfallwirtschaft nicht entgegenzustellen", so Dr. Thomas Böhle, Präsident der VKA. "Die Entscheidung für einen Mindestlohn wurde in großem Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffen. Auch der Tarifausschuss, der paritätisch mit Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern besetzt ist und der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu hören war, hat dem Mindestlohn einstimmig zugestimmt und damit den Weg für die entsprechende Verordnung frei gemacht. Die Bundesregierung sollte diesen Wunsch aller Beteiligten entsprechen und ihre Vorbehalte aufgeben."

"Unser Ziel ist es, mit einer verbindlichen Lohnuntergrenze zu einer Qualitätssteigerung in der gesamten Branche zu kommen", so Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU. "Das Entgelt der Beschäftigten bei kommunalen Entsorgungsbetrieben liegt bereits über dem angestrebten Mindestlohn von 8,02 Euro."

Der Mindestlohn soll für die gesamte Branche der Abfallwirtschaft gelten: Hierzu zählen Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen. Rund 160.000 Beschäftigte sind bundesweit bei entsprechenden Unternehmen tätig.


Der Weg zum Mindestlohn

Am 12. Januar 2009 einigten sich die VKA, der Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und ver.di auf den "Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft". Am 24. April 2009 trat das neue Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in Kraft und hat unter anderem die Abfallwirtschaft als Branche aufgenommen, für die ein Mindestlohn durch Verordnung festgesetzt werden kann.

Am 25. Juni 2009 ist der Antrag auf einen entsprechenden Erlass im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. BDA und der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks haben Einwendungen in Bezug auf den Geltungsbereich erhoben. Diese konnten mit einem ergänzenden Tarifvertrag vom 12. August 2009 ausgeräumt werden.

Der erneute Antrag auf Erlass einer Mindestlohnverordnung wurde am 9. September veröffentlicht. Am 14.Oktober 2009 erfolgte die Bekanntmachung der beabsichtigten Verordnung mit einer dreiwöchigen Äußerungsfrist.

Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 heißt es: "Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt." Die Entscheidung über den Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft wurde nun auf das Koalitionstreffen am 1. Dezember 2009 vertagt.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Katja Christ, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Allerheiligentor 2-4, 60311 Frankfurt am Main Telefon: (069) 920047-50, Telefax: (069) 920047-99

(tr)

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