Kommunen kennen ihren Bedarf an Krippenplätzen am besten / Ausbau vor Ort kann nicht bundeseinheitlich festgelegt werden
(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat im Vorfeld des heute (2. April 2007) stattfindenden Gesprächs von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Ländern und Kommunen darauf hingewiesen, dass es nicht zweckmäßig ist, den zu ermittelnden Bedarf neu zu schaffender Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder bundeseinheitlich festzulegen. Dazu DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz): "Wir freuen uns sehr, dass sich Bund, Länder und Kommunen an einen Tisch setzen und miteinander versuchen, den zweifelsohne nötigen Ausbau der Kinderbetreuung weiter zu beschleunigen. Allerdings kann nicht allen Landkreisen ein und dieselbe Betreuungsquote vorgeschrieben werden. Die Bedarfe sind von Ort zu Ort höchst unterschiedlich und unterliegen starken Schwankungen."
Duppré illustrierte, dass der Bedarf an Krippenplätzen von Land zu Land und von Landkreis zu Landkreis teilweise sehr unterschiedlich sei. "Der Bedarf ist darüber hinaus meist in Städten sehr viel höher als in ländlich geprägten Landkreisen. Dort ersetzen oft intakte und generationenübergreifende Familienstrukturen eine staatliche Betreuung. Daher sollte man die Kommunen differenziert betrachten, statt sie über einen Kamm zu scheren." Jede Kommune kenne ihren jeweiligen Bedarf am besten und dürfe nicht gesetzlich an eine bestimmte feststehende Ausbauquote gebunden werden. Nur so könne man den höchst unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort gerecht werden.
Eine Betreuungsquote sei daher bestenfalls geeignet, eine Rechengrundlage für die Finanzierung des Krippenausbaus zu liefern. "Es geht bei der geplanten Aufstockung der Betreuungsplätze auf 750.000 um Gelder in Milliardenhöhe. Lässt man die bereits bestehende Verpflichtung der Kommunen, bis 2010 230.000 neue Plätze zu schaffen, außen vor, sind für die zusätzliche Schaffung von 300.000 Plätzen Gelder in einer Größenordnung von 8 Mrd. Euro nötig, die vor Ort den Bedürfnissen entsprechend sehr flexibel eingesetzt werden müssen", so der Verbandspräsident.
Er erläuterte weiter, dass sich der Bund unproblematisch an den von den Ländern gegenüber den Kommunen zu tragenden Kosten beteiligen könnte. "Hier eröffnet das Grundgesetz zwei gangbare Finanzierungswege: Zum einen kann der Bund den Ländern bis zu 90 Prozent der Investitionskosten refinanzieren. Zum anderen steht es ihm offen, den Ländern die jährlichen Betriebskosten über die Zuteilung von Umsatzsteuerpunkten zu erstatten." Mit diesem Geld könnten die Länder dann den Ausbau in den Kommunen bezahlen, so Duppré.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus
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