Pressemitteilung | k.A.
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Korrekturbedarf am Kabinettsentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz / Den Systemwechsel im Sinne des Wettbewerbs nutzen

(Essen) – Deutlicher als im Kabinettsentwurf der Bundesregierung vorgegeben, müsse das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen Systemwechsel hin zu funktionsfähigem Wettbewerb in der Energiewirtschaft herbeiführen. Eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland könne nur erreicht werden, wenn der Status Quo beim Zugang zu den Elektrizitäts- und vor allem Erdgasnetzen erheblich verändert werde, betonen die Verbände der industriellen und gewerblichen Netznutzer bne, VEA und VIK in einer gemeinsamen und detaillierten Stellungnahme zum EnWG*, deren wesentliche Grundzüge vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie (AFM+E) mitgetragen werden. In wichtigen Teilen des EnWG-Entwurfs seien Nachbesserungen und Korrekturen am Kabinettsentwurf dringend notwendig. Die Gremien des Bundesrates, die sich Mitte dieser Woche mit diesem Entwurf beschäftigten, seien aufgefordert, noch wichtige Impulse für den Wettbewerb im Gesetz zu verankern.

So müsse dringend der Weg zu wettbewerbgerechten Netzentgelten bereitet werden. Eine fast reine Kostenorientierung, basierend auf den existierenden Kosten der Netzbetreiber, die weiterhin Monopole seien, könne dies in keiner Weise leisten. Das gelte auch für die geplante gesetzliche Garantie der Nettosubstanzerhaltung für die Netzbetreiber. Das neue EnWG müsse viel stärker die Frage nach steigender Effizienz in den Mittelpunkt stellen. Kosten seien, wie bei der Regulierung der Telekommunikation, nur nach dem Kriterium einer „effizienten Leistungsbereitstellung“ angemessen zu beurteilen. Den Weg zum Entgelt- und Effizienzvergleich unter den Netzbetreibern müsse das Gesetz deshalb klar vorzeichnen. Eine Anreizregulierung, wie sie in anderen Ländern der EU längst funktioniere, müsse sehr schnell geschaffen werden.

Da es für viele Fragen heute noch keine abschließenden Regelungen gebe, sei dringend ein „lernendes System“ mit Handlungs- und Gestaltungsspielräumen für die neu zu installierende Regulierungsbehörde zu errichten. Eine gesetzliche „Normierung“ in der heutigen Phase würde die noch offenen Themen zwangsläufig aussparen und damit den jetzigen unbefriedigenden Zustand einfrieren.

Mehr Mut wünschten sich die Netznutzer beim Netzzugangsmodell Erdgas im Gesetzentwurf. Während bereits im Netzgebiet der BEB in weiten Teilen Norddeutschlands ein wettbewerbsförderndes Entry-/Exit-Netzzugangssystem praktiziert werde, bleibe der Gesetzentwurf weit dahinter zurück. Ein solches System mit eigentumsübergreifenden Regelzonen und Kooperationsverpflichtungen der Netzbetreiber müsse deshalb das klare und schnell erreichbare Ziel im neuen EnWG sein.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: 0201/810840, Telefax: 0201/8108430

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