Korrekturbedarf bei der Erbschaftsteuer / Kritik an zu langen Fristen und zu starrer Unternehmensbewertung
(Berlin) - In ihrer Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) Korrekturen an der Erbschaftsteuerreform. Änderungen sind vor allem bei den Fristen zur Fortführung des Unternehmens, bei der anteiligen Nachversteuerung sowie bei der Wertermittlung erforderlich, damit die Reform praktikabel wird und ihr Ziel, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, wirklich erreicht.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen 10- bzw. 15-jährigen Fristen sind weder von den Steuerpflichtigen und ihren Beratern noch von der Finanzverwaltung administrierbar. Sie müssen deutlich verkürzt werden und sollten auf jeden Fall einheitlich sein.
Wird gegen die Behaltensfrist verstoßen, so ist bislang die volle Nachversteuerung vorgesehen. Dies macht die Fortführung des Unternehmens über einen Zeitraum von 15 Jahren zu einem unkalkulierbaren Risiko. Nach Auffassung der BStBK darf es im Fall der Entnahme nur zu einer anteiligen Nachversteuerung kommen, so wie es bei der ursprünglichen Konzeption der Erbschaftsteuerreform geplant war.
Die vorgesehene Wertermittlung hält die BStBK für zu starr. Sie würde bei vielen Unternehmen zu einer Überbewertung führen, denn der einheitliche Kapitalisierungszinssatz von 9 Prozent blendet branchen- oder größenspezifische Besonderheiten völlig aus. Die BStBK fordert, den Kapitalisierungszinssatz zu erhöhen und zudem eine Bandbreite zuzulassen, um damit eine realitätsnahe Bewertung zu erreichen.
Die Stellungnahme der BStBK ist unter www.bstbk.de, Rubrik Presse, abrufbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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