Pressemitteilung | Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - Geschäftsstelle Köln

Kostenerstattung ist Patientenrecht

(Berlin) - "Die Wahl der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips ist seit dem 1. Januar 2004 ein verbrieftes Recht des Patienten. Zum ersten Mal können jetzt alle gesetzlich Versicherten innovative zahnmedizinische Behandlungen unbeschränkt wählen, ohne dabei ihren Kassenanteil zu verlieren. Und es gibt ein komplett transparentes Abrechnungsverfahren", erklärte der amtierende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz, anlässlich der aktuellen Diskussion um die Nutzung der Kostenerstattung bei zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Leistungen.

Von Seiten einiger Krankenkassen werde die Kostenerstattung derzeit offensichtlich unterlaufen, obwohl sie an sich, so Fedderwitz weiter, "ein förderungswürdiges Prinzip" sei. Problematisch sei allerdings, dass der Gesetzgeber eine Reihe bürokratischer Hürden eingebaut habe, die es genau zu beachten gelte. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:

- Die Entscheidung über die Wahl der Kosterstattung liegt allein beim Patienten.
- Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten vor der Wahl beraten.
- Die Kostenerstattung kann nur für die gesamte ambulante ärztliche Versorgung gewählt werden.
- Zahnärzte ohne Kassenzulassung darf der Patient nur mit Zustimmung der Krankenkasse aufsuchen.
- Der Patient hat Anspruch auf Erstattung der Kosten, die die Krankenkasse bei Sachleistung übernehmen würde. Allerdings kann die Kasse einen bestimmten Betrag für Verwaltung und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung abziehen.
- Die Entscheidung zugunsten der Kostenerstattung gilt für mindestens ein Jahr.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Universitätsstr. 71-73, 50931 Köln Telefon: 0221/40010, Telefax: 0221/404035 Pressekontakt: Dr. Reiner Kern, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030/28017927

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