Kostenloses Kompendium zur Wirtschaft in Griechenland erschienen / Internationales Gesellschaftsrecht in deutscher Sprache
(Aschaffenburg) - Für deutsche Unternehmen hat das EuGH-Urteil (Europäischer Gerichtshof) vom November 2002 (Aktenzeichen Rs. C-208/00) den Schritt in das Ausland weiter vereinfacht. Durch das Urteil ist nunmehr eine ausländische Kapitalgesellschaft im Inland rechtsfähig. Das bedeutet, dass eine Gesellschaft, die im Ausland gegründet wurde, in Deutschland aktiv Verträge schließen kann, ohne jedoch auf auslandsspezifische vorteilhafte Haftungsbeschränkungen (und damit kapitalarme Gründungsmöglichkeit) verzichten zu müssen. Dies sei exemplarisch genannt und lediglich ein Vorteil, der eine Gründung von Auslandsgesellschaften mit sich bringt.
Eurojuris Deutschland e.V. hat aus Anlass dieser Möglichkeiten ein Kompendien der Gesellschaftsformen in Deutschland und den USA konzipiert, das in Form einer analytischen Checkliste, Gründungsmodalitäten der einzelnen Gesellschaften abfragt.
Das Kompendium, welches insgesamt aus elf Teilen besteht, widmet sich im Teil IV den Gesellschaftsformen in Griechenland (Teile 1 3 beschäftigten sich mit Belgien, Frankreich und Großbritannien).
Rechtsanwalt Stefanos Akritidis, der häufig deutsche Unternehmen bei ihrem Markteintritt in Griechenland betreut und neben seiner griechischen Muttersprache deutsch genauso wie englisch und spanisch verhandlungssicher spricht, zum Thema: Leider ist Europa nicht in allem so vergleichbar wie Europreise für Waren. Die Rechtssysteme weisen enorme Unterschiede auf. Ich kann nur jedem empfehlen, schon früh die rechtlichen Komponenten in derartige Entscheidungen zu fokussieren, um Überraschungen in diesem Bereich zu vermeiden.
Griechenland bietet gute Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer und viele Dinge lassen sich einfach unbürokratischer lösen als in Deutschland, so Akritidis weiter.
Rechtsanwalt Mengeler, der den Verband als Geschäftsstellenleiter berät und koordiniert zu der Aktion: Es ist uns wichtig, Wissen an die deutsche Wirtschaft weiterzugeben und national sowie international optimaler Partner in Sachen Recht für unsere Mandanten zu sein. Dabei sind uns Instrumente wie das Beziehungs- und das Wissensmanagement genauso wichtig, wie die Qualitätsmaßstäbe, denen sich jedes Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V unterwirft.
Unsere Mitglieder in Deutschland, aber auch die Mitglieder der internationalen Schwesterverbände bieten uns hier beste Kooperationsmöglichkeiten, die wir im Sinne des Mandanten nutzen und ausschöpfen.
Teil IV des kostenlosen Kompendiums Gesellschaftsrecht in Europa und USA, erhalten Sie bei der Eurojuris Geschäftsstelle unter den nachstehenden Kontaktdaten. Hierhin können Sie sich auch mit Fragen zum Verband wenden oder erfahren, wo sich eine Eurojuris-Kanzlei auch in Ihrer Nähe befindet.
Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V.
Dalbergstr. 5, 63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614