Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Kostenloses Kompendium zur Wirtschaft in Großbritannien erschienen / Internationales Gesellschaftsrecht in deutscher Sprache

(Aschaffenburg) - Das EuGH-Urteil (Europäischer Gerichtshof) vom November 2002 (Rs. C-208/00) zur Rechtsfähigkeit von ausländischen Kapitalgesellschaften im Inland, hat für deutsche Unternehmen den Schritt in das europäische Ausland weiter vereinfacht. Eurojuris Deutschland e.V. hat deshalb eine Kompendium aufgelegt, das konkrete Möglichkeiten aufzeigt, als deutscher Unternehmer im Ausland Unternehmen zu gründen.

Damit gibt der Verband den Rechtssuchenden im speziellen Fall ein Instrument an die Hand, welches erste Orientierungshilfe bei dieser unternehmerischen Entscheidung bieten kann.

Im Teil 3 geht es um die Möglichkeiten, die Großbritannien deutschen Unternehmen bietet. Weitere Bestandteile des Kompendiums (insgesamt handelt es sich um zehn Teile) werden neben zahlreichen europäischen Ländern (Teil 1 beschäftigt sich mit Belgien, Teil 2 mit Frankreich) auch die USA sein.

Rechtsanwalt Francis Wallace und Julie Alchin von Rix & Kay Solicitors werden oft mit Fragen der Unternehmensgründung in Großbritannien durch deutsche Unternehmer konfrontiert:

„Großbritannien bietet vielfältige Möglichkeiten zur Unternehmensgründung. Insbesondere durch unsere Haftungsregelungen ist die kapitalarme Gründung von Gesellschaften attraktiv. Auch steuerliche Vorteile bestärken Interessenten in ihrem Wunsch, ihre Unternehmen nach Großbritannien zu verlagern“, so Francis Wallace.

Rechtsanwältin Julie Alchin, die ihren Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht sieht, meint dazu: „Großbritannien bietet kreative Gestaltungsmöglichkeiten für Gesellschaften insbesondere im mittelständischen und handwerklichen Bereich. Gerade auch deshalb ist hier Fingerspitzengefühl gefragt, um den Unternehmen eine für sie optimale Gesellschaftsform zu empfehlen und diese dann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu gestalten.“

Eurojuris Deutschland e.V. beschäftigt sich intensiv mit der Information der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes und des Handwerks. „Hierzu benutzen wir vor allen Dingen unser umfangreiches Beziehungsnetzwerk. Allen Eurojuris-Kanzleien ist es möglich, auf das Wissen von insgesamt über 5.000 Rechtsanwälte in Europa zuzugreifen. Deutschsprachige assozierte Mitglieder in den wichtigsten Wirtschaftsmetropolen, erweitern unsere Möglichkeiten“, so Rechtsanwalt Mengeler, der den Verband als Geschäftsstellenleiter berät und koordiniert.

Eurojuris Deutschland e.V., sieht sowohl im nationalen als auch im internationalen Wissenstransfer eine seiner Aufgaben. Durch die Nutzung des internationalen Netzwerkes, welches insbesondere durch den persönlichen Kontakt der Mitglieder von hoher Qualität geprägt ist, können die von Eurojuris festgelegten Qualitäts- und Servicestandards erreicht werden. Das ist für den Mandanten direkt spürbar.

Teil 3 des kostenlosen Kompendiums „Gesellschaftsrecht in Europa und USA“, ist erhältlich bei der Eurojuris Geschäftsstelle unter den nachstehenden Kontaktdaten.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Dalbergstr. 5, 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614

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