Kraftstoffpreisexplosion: CDH fordert wirkungsvolle Entlastungsmaßnahmen
(Berlin) - Der Krieg im Nahen Osten treibt derzeit die Preise für Benzin und Diesel in ungeahnte Höhen. Das hat erhebliche finanzielle Belastungen für alle gewerblichen und privaten Verbraucher zur Folge, die auf die Nutzung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren angewiesen sind.
Je mehr gefahren werden muss, umso stärker die zusätzliche Belastung. Gerade Handelsvertreter auf der Großhandelsstufe werden damit von der Kraftstoffpreisexplosion in besonderer Weise belastet.
Inzwischen hat eine Diskussion über mögliche Entlastungsmaßnahmen eingesetzt, um diesen drastischen Preisanstieg zu mildern. Die bereits in Kürze in Kraft tretende Beschränkung der Anzahl der Preiserhöhungen an Tankstellen auf einmal täglich und die Verschärfung des Kartellrechts sowie der häufig geäußerte Vorschlag einer Erhöhung der Pendlerpauschale sind aus unserer Sicht unzureichend.
Denn eine nur noch einmal täglich gestattete Preiserhöhung der Kraftstoffpreise stellt keinesfalls eine Entlastung der gewerblichen und privaten Verbraucher sicher und eine Verschärfung des Kartellrechts benötigt viel zu viel Zeit um eine Senkung der Kraftstoffpreise zu bewirken. Von einer Erhöhung der Pendlerpauschale haben gewerbliche Verbraucher von Kraftstoffen, also auch Handelsvertreter, nichts.
Deshalb muss eine Entlastung durch eine kräftige Senkung der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) von derzeit 65,45 Cent pro Liter Benzin bzw. 47,04 Cent pro Liter Diesel auf die EU-rechtlich zulässigen Mindestsätze von 36 Cent pro Liter für Benzin bzw. 33 Cent pro Liter für Diesel erfolgen. Und zwar sehr schnell und zumindest so lange, bis die Marktpreise wieder entsprechend gesunken sind.
Auch die CO2-Abgabe oder CO2-Steuer von bis zu 18,6 Cent pro Liter für Benzin bzw. bis zu 20,5 Cent pro Liter für Diesel ist in Zeiten von derart drastischen Preissteigerungen nicht mehr gerechtfertigt. Wurde ihre Einführung doch mit dem damit verbundenen Anreiz Kraftstoff und damit Emissionen einzusparen, begründet. Diese Lenkungswirkung ist in der gegenwärtigen Hochpreisphase nicht mehr nötig und eine Aussetzung der CO2-Abgabe für die Dauer dieser Hochpreisphase nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten.
Gleichzeitig muss durch geeignete regulatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Senkung der Energiesteuer und der CO2-Abgabe bzw. CO2-Steuer vollumfänglich an die Verbraucher weitergegeben wird.
Österreich und Italien haben erfolgreich vorgemacht, wie sich der Anstieg der Kraftstoffpreise wirksam begrenzen lässt. Die Bundesregierung sollte diesen Beispielen unbedingt folgen.
Nur so lassen sich die Betriebe, die auf eine Nutzung ihrer Geschäftsfahrzeuge zwingend angewiesen sind und von der jüngsten Kraftstoffpreisexplosion massiv belastet werden, wirksam entlasten.
Deshalb haben wir diese Forderungen am 30. März d. J. dem Bundeminister für Finanzen, Lars Klingbeil, und der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, schriftlich vorgetragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin, Telefon: 030 72625600
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


