Krankenhaus-Reform NRW - Aktueller Stand der Umsetzung
(Düsseldorf) - Mit dem 1. Januar 2026 wurde die Umsetzung des neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen vollständig abgeschlossen. Alle Übergangsregelungen sind mit dem Jahreswechsel abgelaufen. Für alle Krankenhäuser gelten jetzt die kompletten Vorgaben des Krankenhausplans: Sie können nur noch die Leistungsgruppen anbieten, die ihnen zugewiesen worden sind. Wie das funktioniert und was das für Ärzte und Patienten bedeutet, darüber referiert Matthias Heidmeier, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, auf dem 36. Jahreskongress des BVASK, der vom 30. bis 31. Januar im Düsseldorfer Medienhafen stattfindet.
Nordrhein-Westfalen plant die stationäre Versorgung von Patienten als erstes Bundesland nicht mehr in Betten, sondern näher am Versorgungsgeschehen: in Leistungsgruppen und Fallzahlen. Grundlage hierfür ist eine neue und bundesweit bisher einmalige Planungssystematik mit 64 medizinischen Leistungsgruppen, aufgeteilt auf vier Planungsebenen. 53 auf Ebene der Kreise, 16 in Versorgungsgebieten, fünf in den Regierungsbezirken und zwei in den beiden Landesteilen.
Für jede Leistungsgruppe gibt der neue Krankenhausplan konkrete Qualitätsvorgaben vor. Diese Vorgaben (zum Beispiel Fallzahlen, insbesondere Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Personal und technische Ausstattung) muss ein Krankenhaus erfüllen, um die Leistungsgruppe zu erhalten.
Dadurch können Patienten sicher sein, dass sie in einem Krankenhaus versorgt werden, das auf den jeweiligen Eingriff gut vorbereitet ist und über ausreichend Erfahrung und Routine verfügt.
Zudem wurde für jede Leistungsgruppe der Bedarf im jeweiligen Planungsgebiet ermittelt und im Krankenhausplan ausgewiesen. So konnte dieser Bedarf für jede Leistungsgruppe mit den Anträgen der Krankenhäuser verglichen werden. Dadurch konnte ermittelt werden, wie der Bedarf gedeckt werden kann und wo Krankenhäuser zur Deckung des Bedarfs gegebenenfalls mehr oder weniger Leistungen und Fälle erbringen sollten als beantragt.
Die neue Planungssystematik sieht außerdem vor, dass für mindestens 90 Prozent der Bürger in NRW im Notfall ein Krankenhaus mit den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere“ und „Allgemeine Chirurgie“ innerhalb von 20 Autominuten erreichbar ist. Zum Vergleich: Bundesweit gilt eine Orientierungsgröße von 30 Minuten.
„Die neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen wirkt. Das zeigt sich schon jetzt. Die Konzentration der Leistungsgruppen ist in der Versorgung spürbar angekommen. An vielen Stellen nehmen wir Umstrukturierungsprozesse wahr. Der neue Plan beweist, dass er kein Krankenhausschließungsplan ist, sondern ein Krankenhausstärkungsplan”, so Staatssekretär Heidmeier.
Regionale Besonderheiten, wie beispielsweise die Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Versorgungsstrukturen, werden berücksichtigt.
Mit den Entscheidungen, die im Zuge der neuen Krankenhausplanung getroffen wurden, waren die meisten Krankenhäuser einverstanden, jedoch nicht alle. Schließlich bedeutet die neue Planung für die Krankenhäuser eine deutliche Veränderung gegenüber dem bisherigen Status quo. Klagen vor den Verwaltungsgerichten wurden bei den meisten Entscheidungen der Gerichte bislang jedoch kassiert.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband für Arthroskopie e.V. (BVASK), Kathrin Reisinger, Pressereferent(in), Breite Str. 96, 41460 Neuss, Telefon: 02131 51 257 22
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