Krankenhausärzte fordern geregelte Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen
(Berlin) Der Krankenhausärzteverband Marburger Bund (MB) hat die Europäische Kommission aufgefordert, ihren Vorschlag für eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie umgehend zurückzuziehen. Der Rat der Europäischen Union konnte gestern (7.12.2004) zum Kommissionsvorschlag keine Einigung erzielen. Offensichtlich hat der Ministerrat erkannt, dass der Kommissionsvorschlag den Arbeitsschutz von Ärzten und die Patientenversorgung in den Kliniken erheblich verschlechtern wird, erklärte der erste Vorsitzende des MB, Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Der Ministerrat diskutierte gestern (7.12.2004) über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der Arbeitszeitrichtlinie, der unter anderem die Bewertung der Bereitschaftsdienste nicht mehr automatisch als Arbeitszeiten vorsieht. Noch im September 2003 hatte der Europäische Gerichtshof in einem vom Marburger Bund unterstützten Fall klargestellt, dass die Bereitschaftsdienste der Klinikärzte als Arbeitszeiten zu werten sind. Ab dem 01. Januar 2004 wird deshalb auch in Deutschland der Bereitschaftsdienst nicht mehr der Ruhe-, sondern komplett der Arbeitszeit zugeordnet.
Montgomery: Dieser erste Schritt zu besseren Arbeitsbedingungen durch kürzere Arbeitszeiten wird durch den Kommissionsvorschlag geradezu konterkariert. Der Ärztechef wies auf eine neue Umfrage des Marburger Bundes unter Klinikärzten hin, die sich zu 90 Prozent für eine Wochenarbeitszeit von höchsten 48 Stunden aussprachen. Geregelte Arbeitszeiten und planbare Freizeit seien Schlüsselfaktoren, um dem Ärztemangel in Deutschlands Kliniken zu entgegnen. Der Bereitschaftsdienst müsse deshalb auch weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden.
Montgomery forderte die Klinikarbeitgeber auf, auf der Grundlage der derzeitigen Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes unverzüglich mit dem Marburger Bund einen flexiblen Arbeitszeit-Tarifvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag soll die wöchentliche Arbeitszeit inklusive der Bereitschaftsdienste auf höchstens 48 Stunden im Durchschnitt festschreiben.
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