Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)
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Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) / Krankenhausreform: Jetzt verlässliche Perspektiven schaffen

(Berlin) - Der Bundestag hat heute das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Damit wird die bereits 2024 beschlossene bundesweite Krankenhausreform nachgebessert. Nun beginnt die Umsetzung der Reform in der Praxis. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland mahnt dabei an, die Versorgungssicherheit, insbesondere in ländlichen Regionen, nicht aus dem Blick zu verlieren.

Versorgungssicherheit bleibt entscheidende Frage

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Krankenhäuser sind ein unverzichtbarer Teil unserer sozialen Infrastruktur. Eine verlässliche Gesundheitsversorgung gehört zur staatlichen Daseinsvorsorge, in den Ballungsräumen ebenso wie im ländlichen Raum. Die Krankenhausreform wird die Strukturen der Versorgung spürbar verändern. In der praktischen Umsetzung wird sich zeigen, ob die Krankenhäuser mit den neuen Rahmenbedingungen arbeiten können und ob notwendige Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden. So sollen Ausnahmen bei den Leistungsgruppen-Vorgaben nun im Einvernehmen mit den Krankenkassen auf bis zu sechs Jahre verlängert werden können. Weisen die Länder die Leistungsgruppen bereits bis zum 31. Dezember 2026 zu, gilt in den ersten drei Jahren zudem lediglich ein Benehmen mit den Kassen. Hier wurden richtige Anreize gesetzt. Nach sechs Jahren ist jedoch definitiv Schluss. Entscheidend wird daher sein, wie viel der ambulante Bereich und alternative Versorgungsangebote tatsächlich in wenigen Jahren auffangen können.“

Reformumsetzung wird zur Bewährungsprobe
Das Gesetz bringt zwar Fortschritte, lässt jedoch zentrale Fragen der Krankenhausreform weiterhin offen. Für viele Krankenhäuser bleibt unklar, wie sich die neuen Rahmenbedingungen langfristig auf ihre wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung auswirken werden.

Rümmelin weiter: „Mit dem KHAG erhalten die Krankenhäuser zumindest eine gewisse Planungssicherheit. Das ist ein wichtiger Schritt. Doch vielerorts bleiben ihre Perspektiven unklar. Das Konzept der Vorhaltefinanzierung ist leider unverändert geblieben, eine Auswirkungsanalyse liegt weiterhin nicht vor. Die Kliniken müssen daher in zentralen Fragen weiter auf Sicht fahren. Im nun laufenden Umstellungsprozess auf die neue Vergütungssystematik kommt es drauf an, Fehlsteuerungen zu vermeiden, die zu Versorgungslücken führen könnten. Auch die 2-Kilometer-Standortregelung wurde nicht angepasst. Positiv ist hingegen, dass den Ländern nach der Verkündung der Mindestvorhaltezahlen mehr Zeit für ihre Planungen eingeräumt wurde. Zudem sollen die Selbstverwaltungspartner bis 2029 eine Definition der Fachkrankenhäuser erarbeiten. Die Umsetzung der Reform bleibt für die Krankenhäuser dennoch eine große Herausforderung. Um ihnen den Rücken zu stärken, muss die ausufernde Bürokratie endlich spürbar reduziert werden. Beim Pflegebudget brauchen wir eine praktikable Lösung, die sich am tatsächlichen Pflegebedarf orientiert. Der im KHAG eingeschlagene Weg führt dahingegen zu neuer Bürokratie und Auslegungsstreitigkeiten mit den Kassen. Bund und Länder müssen den Kliniken nach der Planungssicherheit nun auch klare und verlässliche Perspektiven schaffen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD), Karlstr. 40, 79104 Freiburg, Telefon: 0761 200352

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