Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG): Planbar, durchdacht, verlässlich
(Berlin) - Zum Stand der Beratungen über das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland:
„Die Koalition verliert sich nun auch bei der Krankenhausreform im internen Armdrücken. Selbst auf die vier Minimalforderungen der Länder können sich Union und SPD mit Blick auf das Anpassungsgesetz nicht einigen. Mehr noch, es scheint in der SPD Planspiele zu geben, das KHAG ganz scheitern zu lassen. Das ist kein verantwortungsvolles Regierungshandeln, sondern politisches Pokern auf dem Rücken der Kliniken und ihrer Teams.
Strukturwandel zielgerichtet und solide umsetzen
Das Projekt Krankenhausreform darf nicht zum Experimentierfeld verkommen. Wir brauchen planbare, durchdachte und verlässliche Rahmenbedingungen statt politischer Pirouetten. Nur so können wir den dringend notwendigen Strukturwandel zielgerichtet und solide umsetzen. Zudem erwarten die Menschen im Land sehr zu Recht, dass ihre Versorgung flächendeckend sichergestellt wird.
Die von Ex-Minister Karl Lauterbach durchgedrückte Reform wird diesen Ansprüchen nicht gerecht. Nun droht auch das KHAG an diesen wichtigen Zielen zu scheitern, wenn die schwarz-rote Koalition ihre Änderungsanträge zum Gesetzentwurf nicht grundlegend nachbessert.
Vorhaltefinanzierung wird im Blindflug scharfgeschaltet
Das größte Problem liegt im Finanzierungskonzept. Die Vorhaltefinanzierung in ihrer jetzigen Form enthält Konstruktionsfehler und setzt falsche Anreize. Die geplante Finanzierungssystematik konzentriert das Geld auf einzelne, sehr große Klinikstandorte, ungeachtet der vom Land geplanten, bedarfsnotwendigen Versorgungsstrukturen.
Welche Konsequenzen dies für die Sicherstellung der medizinischen Daseinsvorsorge in den jeweiligen Regionen hat, ist nicht bekannt. Dazu fehlt eine Auswirkungsanalyse, um Versorgungslücken vorab zu identifizieren. Statt die Vorhaltefinanzierungssystematik grundlegend zu überarbeiten, wird sie im Blindflug scharfgeschaltet. Die angekündigte Evaluierung hilft nur wenig, denn die Kliniken müssen zunächst mit diesem Fehlkonstrukt umgehen.
Faktisch das Ende der Landeskrankenhausplanung durch die Länder
Auch brauchen die Länder unbedingt den notwendigen Handlungsspielraum, um bei der Zuweisung der Leistungsgruppen regionale Besonderheiten und vor Ort gewachsene Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen. Solche Ausnahmeregelungen an ein Einvernehmen mit den Krankenkassen zu knüpfen, führt eher zu Blockaden als zu sinnvollen Lösungen. Dies bedeutet faktisch das Ende der Landeskrankenhausplanung durch die Länder.
Union und SPD müssen die verbleibende Zeit nutzen, am KHAG weitere Nachbesserungen vorzunehmen. Wer ein so komplexes Projekt wie eine Krankenhausreform anstößt, muss auch die nötige Sorgfalt aufbringen, um in der Praxis funktionstüchtige Rahmenbedingungen zu schaffen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) - Geschäftsstelle Berlin, Herbert Möller, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin, Telefon: 030 2408368 11
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