Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

Krankenhausreform: Wichtige Baustellen bleiben unbearbeitet

(Berlin) - Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) lässt wichtige Baustellen der Klinikreform unbearbeitet. Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf fordert der Katholische Krankenhausverband Deutschland, die geplante Vorhaltevergütung auszusetzen und die Mindestvorhaltezahlen zu streichen. Dies ist notwendig, um die Versorgungssicherheit insbesondere in strukturschwachen Regionen nicht zu gefährden.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Die Reform der Reform trägt noch viel zu sehr die Handschrift von Ex-Minister Karl Lauterbach: Viel abgehobene Theorie statt realitätsnaher Lösungen für die Versorgung vor Ort. Das Bundesgesundheitsministerium hält an hochbürokratischen Regelungen und völlig überzogenen Vorgaben fest, die die Versorgung am Patientenbett bis ins Detail reglementiert. Das Ministerium muss endlich einen Blickwechsel vollziehen und die Krankenhausreform aus der Perspektive der regionalen Versorgungspraxis denken. Dabei müssen Stabilität, Planungssicherheit und finanzielle Machbarkeit besonders in den Fokus rücken. Bislang hält das Ministerium an der fixen Idee einer zentralistisch verordneten und vereinheitlichten Versorgungsstruktur fest, obwohl die Bedarfe von Region zu Region sehr unterschiedlich sind.“

Vorhaltevergütung stoppen und neu aufsetzen

Mit dem Anpassungsgesetz bleibt die geplante Vorhaltevergütung weitgehend unangetastet. Das wird insbesondere für kleinere, aber unverzichtbare Standorte in der Fläche zum Problem.
„Personal, Infrastruktur und die Einsatzbereitschaft rund um die Uhr verursachen hohe Fixkosten, die die vorgesehene Vorhaltevergütung nicht abdeckt. Damit geraten gerade die Häuser unter Druck, die in der Fläche die Grund- und Regelversorgung sichern. Daher muss dieses Finanzierungsmodell gestoppt und durch ein fallzahlunabhängiges Modell ersetzt werden, das die realen Vorhaltekosten realitätsnah abbildet,“ so Rümmelin weiter.

Mindestvorhaltezahlen streichen, Versorgung sichern

Besonders kritisch bewertet der Katholische Krankenhausverband die in der Krankenhausreform verankerten Mindestvorhaltezahlen, die auch mit dem KHAG nicht aufgehoben werden sollen.
„Die Mindestvorhaltezahlen sind weder evidenzbasiert noch an die regionalen Bedarfe angepasst. In strukturschwachen Regionen stellen niedrigere Fallzahlen aufgrund geringerer Bevölkerungsdichte die Kliniken schon jetzt vor große Herausforderungen. Da es keine belastbare Analyse gibt, ist unklar, welche Leistungen infolge der Mindestvorhaltezahlen vor Ort künftig tatsächlich wegfallen. Die Sicherstellung der Versorgung darf nicht von beliebig festgelegten Grenzwerten abhängen. Der Gesetzgeber muss hier mehr Spielräume schaffen, um Anpassungen an die regional unterschiedlichen Versorgungssituationen zu ermöglichen“, fordert Rümmelin abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD), Herbert Möller, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin, Telefon: 030 2408368 11

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