Pressemitteilung | Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT)

Kritik am Elektroschrott-Beschluss des EU-Ministerrates

(Köln) - Die Einbindung kommunaler Entsorgungssysteme "auf Bewährung" sorgt bei der nationalen Umsetzung der Elektronik-Schrott-Verordnung für Rechtsunsicherheit. Die ungeklärte Verantwortung und Finanzierung der haushaltsnahen Altgeräte-Sammlung bleibt aus Sicht des BVT der Knackpunkt der im Entscheidungsprozess befindlichen Elektronik-Schrott-Verordnung. In ihren Entscheidungen vom 15. Mai bzw. 7. Juni 2001 vertreten die beiden Entscheidungsgremien der Europäischen Union, das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat, in diesem wichtigen Punkt unterschiedliche Auffassungen.

Die Meinungsunterschiede betreffen die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie bereits bestehende, insbesondere kommunale Rücknahmesysteme in die haushaltsnahe Sammlung einbezogen werden können. In Deutschland streben Handel, Industrie und Politik übereinstimmend die Beibehaltung der vorhandenen kommunalen Entsorgungspraxis und eine freiwillige anstelle der verpflichtenden Rücknahme durch den Handel an.

Die vom Europäischen Parlament am 15. Mai 2001 in erster Lesung verabschiedete Kompromisslinie sieht ebenfalls vor, dass die Mitgliedsstaaten bei der nationalen Umsetzung von einer Rücknahmepflicht des Handels absehen können, sofern den Verbrauchern ein geeignetes, zum Beispiel kommunales Rücknahmesystem zur Verfügung steht. Der Handel soll nach diesem Vorschlag flankierend auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.

Auch das Bundesumweltministerium verfolgt diese Zielsetzung, konnte sich aber nicht gegen die Mehrheit der EU-Umweltminister durchsetzen. Diese halten in ihrer Entscheidung vom 7. Juni 2001 grundsätzlich an einer Rücknahmeverpflichtung des Handels fest. Nationale Sonderregelungen sollen zwar zugelassen, aber zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Der Fortbestand nationaler Lösungen soll anschließend von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Sorge, dass unterschiedliche nationale Regelungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnten.

Das Europäische Parlament wird sich nun voraussichtlich Anfang 2002 in zweiter Lesung mit dem Standpunkt des EU-Ministerrats befassen. Weiterhin strittige Fragen müssen anschließend in einem Vermittlungsverfahren geklärt werden.

Willi Klöcker, BVT-Vorsitzender, zum aktuellen Stand: "Aus Sicht des Elektronik-Fachhandels ist es bedauerlich, dass sich das Bundesumweltministerium mit seiner Forderung nach einer dauerhaft freiwilligen Einbindung des Handels in Europa nicht durchsetzen konnte. Die Haltung des EU-Parlaments entspricht zwar nicht vollständig unserer Forderung nach einer freiwilligen Einbindung. Aber diese Regelung ermöglicht den Mitgliedsstaaten den Erhalt oder Aufbau individueller, an den nationalen Erfordernissen ausgerichteter Rückführsysteme für Elektroaltgeräte."

Die vom EU-Ministerrat verabschiedete Befristung nationaler Lösungen auf fünf Jahre bedeutet demgegenüber nach Ansicht des BVT für Handel und Kommunen eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit. Hinzu kommt, dass über die Notwendigkeit der Einbeziehung kommunaler Rücknahmesysteme im Rahmen der haushaltsnahen Sammlung von Elektroaltgeräten in Deutschland zwischen Handel, Industrie und Politik Einvernehmen besteht. Aufgabe einer europäischen Richtlinie ist, lediglich den Rahmen vorzugeben, die entsprechende Ausgestaltung und Umsetzung aber den Mitgliedsstaaten zu überlassen.

Gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) setzt sich der BVT dafür ein, dass das Europäische Parlament auch in zweiter Lesung an seinem Beschluss festhält und der dort verabschiedete Kompromiss zur Handelsrücknahme letztlich in die Richtlinie einfließt.

Der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) ist die berufspolitische und fachliche Interessenvertretung des technisch orientierten Fachhandels in Deutschland. Der Verband vertritt die Interessen von 16.000 Einzelhandelsunternehmen mit 19.000 Arbeitsstätten und 100.000 Beschäftigten aus den Branchen Konsumelektronik, Telekommunikation, PC/Multimedia, Elektro-Hausgeräte, Küchen und Beleuchtung. Der BVT ist dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE) angeschlossen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/27166-0 Telefax: 0221/27166-20

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