Kritik des Berliner Innensenators und des CSU-Landesgruppenvorsitzenden an Richtern diffamierend und in der Sache unzutreffend
(Berlin) - Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, kritisiert die Äußerungen des Berliner Innensenators Körting und des CSU-Landesgruppenvorsitzenden Ramsauer scharf:
Körting und Ramsauer verkennen die gesetzliche Aufgabe des Richters, im Jugendrecht Opfer und Täter gerade in besonderer Weise in den Blick zu nehmen.
Den Grundsatz Täterschutz geht vor Opferschutz gibt es nicht. Der wirksamste Opferschutz ist, dafür zu sorgen, dass der Täter in seinem künftigen Leben nicht erneut straffällig wird. An diesem Erziehungsziel sind alle jugendrichterlichen Maßnahmen ausgerichtet, sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank.
Dies setze natürlich zwingend voraus, dass sich Richter auch eingehend mit der Psyche des Täters beschäftigen, um für den jeweiligen Jugendlichen, genau die Sanktion zu verhängen, die am besten auf ihn einwirkt. Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind schon immer zentrale Ziele jedes Jugendverfahrens. Immer häufiger erstatten deshalb gerade jugendliche Opfer von Gewalttaten Anzeige, weil sie dem staatlichen Strafverfolgungssystem vertrauen.
Wer dann pauschal eigene Vorurteile gegen die Justiz verbreitet und Richter verunglimpft, statt sich sachlich des Problems der Jugendkriminalität anzunehmen, nimmt die funktionierende jugendrichterliche Praxis nicht wahr und gefährdet den Rechtsfrieden, so Frank.
Der von der Politik erweckte Eindruck, das Jugendstrafrecht sei zu lasch, sei schlichtweg falsch. Das Jugendstrafrecht könne aufgrund der unterschiedlichen Sanktionen viel härtere Konsequenzen beinhalten als das Erwachsenenstrafrecht.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Uta Fölster, Geschäftsführerin
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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