Pressemitteilung | k.A.

Kündigungsschutz flexibilisieren

(Berlin) - Der Vorstoß des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, den Kündigungsschutz zu lockern, ist in der SPD-Fraktion auf Widerstand gestoßen. So vertreten der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD, Ottmar Schreiner und der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD, Klaus Brandner, die Auffassung, die bestehenden Möglichkeiten, Beschäftigte ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahren befristet einzustellen, seien ausreichend.

Bei dieser Argumentation wird übersehen, dass die sachgrundlose Befristung seit Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nur noch bei Neueinstellungen für maximal zwei Jahre zulässig ist. Etwas anderes gilt nur bei älteren Beschäftigten, die das 58. Lebensjahr vollendet haben. Die bestehenden Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung gewähren den Unternehmen deshalb nicht die erforderliche Flexibilität, denn sie sind nur auf einen sehr beschränkten Arbeitnehmerkreis anwendbar. Erforderlich ist dagegen eine Deregulierung des gesamten immer komplizierter und unüberschaubarer gewordenen Kündigungsschutzrechts durch eine Wiedereinführung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Korrekturen, die von 1996 bis 1998 galten.

Quelle und Kontaktadresse:
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