Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Kündigungsschutz: Nur kosmetische Korrekturen

(Köln) - Die Bundesregierung will kleine Unternehmen beim Kündigungsschutz entlasten. Betriebe mit bis zu fünf Arbeitnehmern sollen künftig unbegrenzt befristet Beschäftigte und Leiharbeitnehmer einstellen können, ohne dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift. Eine Welle von Neueinstellungen ist damit aber kaum zu erwarten, denn die Lockerung der starren Regeln ist allenfalls kosmetischer Natur.

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist so streng wie fast nirgendwo sonst (vgl.iwd 10/2003); die Verfahrensvorschriften gelten als kompliziert und unübersichtlich. Bei fast der Hälfte der jährlich nahezu 600.000 Arbeitsgerichtsverfahren geht es um strittige Kündigungsschutzfragen.

Vor allem die schwierige Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen, aber auch die umfassende Begründungspflicht bei verhaltensbedingten Kündigungen muten selbst Arbeitsrechtsexperten abenteuerlich an. Besonders Kleinbetriebe, die sich vergrößern wollen, schrecken vor dem Regelwerk zurück.

Eine deutliche Vereinfachung des Kündigungsschutzes könnte aber gerade in solchen Unternehmen Jobs schaffen, wie eine Forsa-Umfrage vom März dieses Jahres ergab. So hatten zwar nur 8 Prozent der befragten Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten schon einmal Probleme mit dem Kündigungsschutz. Bei den Firmen mit vier oder fünf Beschäftigten haben jedoch schon 15 bzw. 14 Prozent negative Erfahrungen gemacht. Jeder siebte Kleinbetrieb hat daher in den letzten fünf Jahren wegen der strengen Kündigungsschutz-Regelungen darauf verzichtet, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Das Risiko gering halten vor allem Betriebe, die nah am Schwellenwert liegen: Gut ein Viertel der Unternehmen mit vier Beschäftigten sagte lieber Nein zu dem oder der Neuen, und sogar fast ein Drittel der Firmen mit fünf Mitarbeitern scheute davor zurück, den Personalbestand zu erhöhen. Es könnte auch anders laufen: Gut vier von zehn Klein-Unternehmen wären laut Forsa-Umfrage geneigt, bei einer Lockerung des Kündigungsschutzes ihre Belegschaft aufzustocken. Noch stärker wirkt der Schutz als Hemmschuh für die Großen unter den Kleinen: Bei den Unternehmen mit fünf Beschäftigten, die derzeit bei einer zusätzlichen Neueinstellung voll unter den Kündigungsschutz fielen, würden bei veränderten Bedingungen knapp 60 Prozent neue Mitarbeiter einstellen. Von den Firmen mit vier Beschäftigten wären es immerhin gut 50 Prozent.

Vor allem im Baugewerbe und im Großhandel gibt es – sofern die Konjunktur mitspielt – beachtliche Einstellungspotenziale. Kleine Handwerksbetriebe und Firmen der IT-Branche würden für den Fall des Falles richtig die Jobmaschine anwerfen. Im Schnitt wären all diese Unternehmen bereit, bis zu zwei neue Mitarbeiter zusätzlich einzustellen. Das heißt:
Würde nur ein Drittel der einstellungswilligen Betriebe sein Vorhaben tatsächlich umsetzen, könnte eine Lockerung des Kündigungsschutzes laut Forsa-Studie mehr als 300.000 neue Stellen schaffen.

Die Vorschläge der Bundesregierung werden dies kaum bewirken, ändern sie den Status quo doch nur geringfügig. Leiharbeitnehmer etwa werden bereits nach geltendem Recht nicht in die Betriebsgrößenberechnung einbezogen. Und auch befristet Beschäftigte zählen nicht ohne weiteres zum Kern-Team. Außerdem hat die Bundesregierung erst vor gut zwei Jahren mit der Einführung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes die befristete Beschäftigung eingeschränkt. Zudem greift der volle Kündigungsschutz automatisch, wenn aus dem befristeten ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis werden soll oder – laut Gesetz – werden muss.

Einen spürbaren Job-Effekt hätte wohl eher die Anhebung des Schwellenwertes auf zehn Beschäftigte – damit wären fast eine halbe Million Betriebe nicht mehr von dieser Regulierung erfasst. Würde das Gesetz erst ab dem 21. Beschäftigten greifen, könnten sogar rund 700.000 Betriebe mehr als bisher risikoloser neue Leute einstellen.

Quelle und Kontaktadresse:
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