Pressemitteilung | Landesmusikrat Berlin e.V.

Kulturfördergesetz Berlin - alle wollen es, nur wann?

(Berlin) - Bei einer Diskussionsrunde am 12. April 2022 vereinbarten die kulturpolitischen Spitzen der Koalitionsparteien von Rot-Grün-Rot mit der Berliner Kulturszene den gemeinsamen Weg hin zu einem Kulturfördergesetz für Berlin. Übergreifender Konsens bestand beim Ziel, Kunst und Kultur in Berlin mithilfe eine solchen Gesetzesverfahrens verbindlich abzusichern. Beim Zeithorizont dagegen herrschte keine Einigkeit. Während aus der Koalition um Geduld geworben wurde, betonte die Initiative die Dringlichkeit ihres Anliegens. Die Gespräche sollen nun fortgesetzt und ein gemeinsamer Fahrplan noch im Jahr 2022 fest vereinbart werden.

Die Berliner Initiative Kulturfördergesetz hatte zu einer zweistündigen öffentlichen Online-Diskussionsrunde zur Zukunft der Kultur in Berlin eingeladen. Die kulturpolitischen Sprecherinnen der Berliner Koalitionsparteien waren vertreten, von Bündnis 90 / Die Grünen Daniela Billig, von der SPD Melanie Kühnemann-Grunow und von Die Linke Dr. Manuela Schmidt. Die Initiative, in der sich über 60 Kunst- und Kulturverbände, -vereine, -organisationen und -gewerkschaften zusammengeschlossen haben, wurde vertreten von Hella Dunger-Löper, Präsidentin des Landesmusikrates Berlin, Janina Benduski vom LAFT Landesverband freie darstellende Künste Berlin und Oliver Möst vom Netzwerk freier Projekträume und -initiativen. Moderiert wurde das Gespräch von Julia Schell.

In den Eingangsstatements der Politikerinnen wurde einhellig das Anliegen der Initiative für ein Kulturfördergesetz Berlin begrüßt. Zugleich wurde jedoch um die Geduld der Künstler*innen und der Kulturverbände geworben, denn ein solches komplexes Gesetzvorhaben brauche Zeit. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzvorhaben für ein Musikschul- und Bibliotheksgesetz seien gute Vorarbeiten und damit die ersten Schritte für ein spartenübergreifendes Kulturfördergesetz, das aber erst zur nächsten Legislaturperiode ab 2026 wirksam werden könnte. Als Gründe für diesen Zeitrahmen wurden unter anderen die Schaffung der finanziellen Voraussetzungen im Berliner Haushalt, ein notwendiger breiter Diskurs in der Kulturlandschaft gemeinsam mit Politik und Verwaltung sowie die Evaluierung und Bestandsaufnahme der bestehenden Kunst- und Kulturförderung genannt.

Seitens der Vertreter*innen der Initiative wurde darauf verwiesen, dass die Bereitschaft der Kulturszene zu spartenübergreifender Zusammenarbeit in der Initiative ein Potenzial ist, dass seitens der Politik besser genutzt werden könnte. Das vorliegende Positionspapier der Initiative sei in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet worden, und damit lägen wesentliche inhaltliche Anregungen bereits fertig vor. Zentrale Anliegen seien dabei faire Arbeitsbedingungen für alle Künstler*innen und Kulturakteur*innen, die Verankerung von Zugänglichkeit, Barrierearmut und Diversität, die Sicherung und Neugewinnung von Kulturräumen sowie transparente und verbindliche Verfahren. Die aktuellen Entwicklungen erlaubten keinerlei Verzögerung, es besteht vielmehr dringlicher Handlungsbedarf. Zudem könnte das gemeinsame Gespräch zwischen Politik, Verwaltung und Kultur über die Ziele und Inhalte eines Kulturfördergesetzes einen Entwicklungssprung für partizipative Verfahren bedeuten und damit auch spartenübergreifende Solidarität in Kunst und Kultur befördern.

Zum Zeitrahmen erklärte Oliver Möst: "Der Druck, der auf den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in der Stadt lastet, ist für viele gar nicht vorstellbar und ist ja der Grund für den Zusammenschluss der Initiative." Hella Dunger-Löper verdeutlichte: "Ein Musikschul- und Bibliotheksgesetz können nur die ersten Bestandteile eines Kulturfördergesetz sein." Und Janina Benduski erläuterte "die große Dringlichkeit der Verankerung der Kultur mit einem Kulturfördergesetz als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, das zeigten die Erfahrungen in der Corona Pandemie."

Abschließend wurde von allen Beteiligten der große Stellenwert von Kunst und Kultur für die Stadtgesellschaft in Berlin betont. Klar ist jedoch, dass noch viel zu tun ist, um die vielfältige Berliner Kulturlandschaft zu erhalten, (Frei-)Räume zu schaffen und die Menschen, die in der Kunst und im Kulturbereich arbeiten, besser sozial abzusichern. Eine breite öffentliche und politische Unterstützung für ein Kulturfördergesetz zu erreichen, ist das gemeinsame Ziel. Dafür wurde vereinbart, im 3. Quartal 2022 die nächsten Schritte zu diskutieren, um einen konkreten Fahrplan zu erarbeiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Landesmusikrat Berlin e.V. Friedrich Sprondel, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Karl-Marx-Str. 145, 12043 Berlin Telefon: (030) 39731087, Fax: (030) 29731088

(ss)

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