Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Kundencharta der Deutschen Bahn AG tritt in Kraft / VCD kritisiert unzureichende Entschädigung für Bahnreisende

(Berlin) - Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. kritisiert die Entschädigungsregelungen, die heute (01. Oktober) mit der Kundencharta der Deutschen Bahn AG in Kraft treten, als unzureichend. Es sei zwar positiv zu bewerten, dass die DB AG nun erstmals rechtlich verbindlich den Anspruch auf Entschädigung in ihren Geschäftsbedingungen verankere, doch blieben die konkreten Schadensersatzansprüche weit hinter den Erwartungen und Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden zurück.

Carsten Westerholt, Mitglied im VCD-Bundesvorstand: "Wir begrüßen die Kundencharta als richtigen Schritt, mit dem die Bahn ein Signal für mehr Kundenorientierung gibt. Doch die Ausgestaltung der Charta stellt uns als Verbraucherverband überhaupt nicht zufrieden. So gehen alle Reisende, deren Verspätung üppig ausfällt aber unter einer Stunde beträgt, leer aus." Für diese KundInnen fielen voraussichtlich sogar die bisherigen Kulanzregelungen weitgehend weg.

Aus Sicht des VCD fällt die Erstattung bei Verspätungen von mehr als 60 Minuten mit nur 20 Prozent des Fahrpreises viel zu gering aus. "Damit sind einige Fahrgäste künftig schlechter gestellt, als mit der bisherigen Gutscheinregelung auf Kulanzbasis", beklagt Heidi Tischmann, VCD-Verkehrsreferentin. Auch sei das gewählte Verfahren kompliziert. Da die Kundencharta auf den Fernverkehr beschränkt sei, fehle weiterhin eine bundesweite Lösung für den Nahverkehr.

Um einheitliche Mindeststandards für Entschädigungsleistungen im Falle mangelhafter Leistungen bundesweit zu sichern und damit den öffentlichen Verkehr attraktiver zu machen, sind aus Sicht des VCD gesetzliche Regelung erforderlich. Darin müssten verbindliche Kundenrechte für alle Anbieter des öffentlichen Personenverkehrs und über die gesamte Reisekette hinweg vorgeschrieben werden.

Tischmann: "Hier ist die Bundesregierung gefragt. Sie muss aus der Deckung kommen und Fahrgastrechte endlich gesetzlich regeln. Sonst definieren Verkehrsunternehmen unterschiedliche Schadensersatzansprüche nach eigenem Belieben. Das macht Bus- und Bahnfahrer unzufrieden. Und unzufriedene Kunden sind bekanntlich schlechte Kunden."

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Eifelstr. 2, 53119 Bonn Telefon: 0228/985850, Telefax: 0228/9858510

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