Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Laborstudie zur Wirkung von Nachtfluglärm in der Diskussion / Wissenschaftler kritisieren Studiendesign / VCD warnt vor unzureichenden Grenzwerten im Fluglärmgesetz

(Berlin) - Auf Einladung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) e.V. kamen am Freitag, den 16. Juli 2004, die führenden deutschen Lärmwirkungsforscher zu einer Fachtagung in Bonn zusammen, um die Ergebnisse der im März 2004 abgeschlossenen Nachtfluglärmstudie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) zu bewerten.

Dr. Alexander Samel und Dr. Mathias Basner vom Kölner DLR-Institut für Luft- und Raumfahrtmedizin würdigten ihre Studie als die weltweit größte Laborstudie, die die Wirkung von Nachtfluglärm auf den menschlichen Schlaf untersucht. Sie leiten aus den Ergebnissen einen präzisen Zusammenhang zwischen der Lautstärke eines Fluggeräuschs und dem Auftreten von Aufwachreaktionen ab.

Mehrere Wissenschaftler übten dagegen Kritik an der DLR-Studie. Der Umweltepidemiologe Prof. Dr. Eberhard Greiser vom Bremer Zentrum für Public Health hält sie im Hinblick auf die Gesamtbevölkerung für nicht annähernd repräsentativ. So wurden Kinder und Jugendliche sowie über 65-Jährige und kranke Menschen überhaupt nicht in die Untersuchung einbezogen. Die Studie lasse daher keine allgemein gültigen Aussagen zu.

Die Untersuchung liefere zudem keine neuen Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung durch nächtlichen Fluglärm, die man heute in der Diskussion von Schutzkonzepten vorrangig benötige, urteilte Dr. Christian Maschke, Sprecher des Forschungsverbundes Lärm und Gesundheit am Berliner Zentrum Public Health. Die Ergebnisse bestätigten aber nachdrücklich den Wissensstand aus internationalen Studien. Danach existiere eine Aufweckschwelle bei Maximalpegeln oberhalb von 40 dB(A) weder im Schlaflabor noch in der gewohnten häuslichen Schlafumgebung (Feldstudie).

Prof. Monika Ganseforth, stellvertretende VCD-Bundesvorsitzende, zog das Fazit, dass es weiterer Fluglärmuntersuchungen auf breiter epidemiologischer Basis bedürfe. Dennoch reiche der derzeitige Kenntnisstand aus, um der Politik klare Handlungsempfehlungen für die Gesetzgebung zu geben: "Die vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Lärmwerte im Entwurf des Fluglärmgesetzes werden den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung nur teilweise gerecht. Der Gesetzentwurf nimmt erhebliche Belästigungen der Anwohner von Flugplätzen bewusst in Kauf und kann gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht sicher ausschließen. Jedes weitere Abschwächen der Lärmgrenzwerte, wie von Bundesverkehrsministerium und Bundesverteidigungsministerium gefordert, muss deshalb unbedingt verhindert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Eifelstr. 2, 53119 Bonn Telefon: 0228/985850, Telefax: 0228/9858510

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