Längere Ladenöffnung am Samstag auch ohne Tarifabschluss / Betriebsräte verständnisvoller als Gewerkschaft
(Berlin) - Erstmals seit Inkrafttreten des novellierten Ladenschlussgesetzes dürfen die Einzelhändler am morgigen Samstag ihre Läden bis 20.00 Uhr öffnen. Gleichzeitig sind die Tarifverhandlungen des Einzelhandels trotz intensiver Gespräche in dieser Woche nicht zu einer Einigung gekommen. Verhandelt wird über Entgelt und die Zuschläge für die Arbeit am Samstag. Weil die Betriebsräte oftmals Verständnis für die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmen gezeigt haben, konnten die Zuschlagsfragen in vielen Fällen auf betrieblicher Ebene gelöst werden. Der bisher ergebnislose Verlauf der Tarifrunde wird die Einzelhändler deshalb trotz der Streikdrohungen der Gewerkschaft in aller Regel nicht hindern, ihre Geschäfte am Samstag bis 20.00 Uhr zu öffnen, erklärte Friedrich Wilhelm Schlich, Vorsitzender des Tarifpolitischen Ausschusses des Handelsverband BAG.
Obwohl die Arbeitgeber in dieser Woche in den Tarifverhandlungen ein verbessertes Angebot vorlegten, habe sich die Gewerkschaft ver.di bisher nicht bewegt. Ver.di versucht, die verlängerten Öffnungszeiten am Samstag durch völlig überzogene Zuschlagsforderungen von 50 Prozent und mehr so teuer zu machen, dass es sich kaum ein Unternehmen leisten kann, die Läden offen zu halten. Mit dieser Strategie hat die Gewerkschaft leider die Chance vertan, vor dem ersten Samstag mit verlängerten Öffnungszeiten die Zuschlagsfragen tariflich zu regeln, stellte Schlich fest. Es sei bedauerlich, dass die Gewerkschaft im Hinblick auf die Zuschlagsfragen wenig Bereitschaft zeige, auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Unternehmen Rücksicht zu nehmen. Diese Blockadehaltung könne letztlich nicht im Sinne der Beschäftigten sein.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG)
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